Metadata: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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2) Die Pfarrei Spielbach und Heiligenbronn, Dekanats Blaufelden, 
kann, nachdem ein neues Pfarrhaus in ersterem Orte erbaut ist, nun wieder besetzt 
werden. Diese gedoppelte Pfarrei zaͤhlt im Ganzen 827 Kirchengenossen. Hievon 
wohnen in Spielbach und in zwei dazu gehoͤrigen beziehungsweise 2 und 1 Stunden 
entfernten Filialien 519. Spielbach und Heiligenbronn haben eigene Schulen. In 
den Kirchen beider eine halbe Stunde von einander entfernten Orte hat der Geistliche 
an allen Fest-, Sonn= und Feiertagen, desgleichen an Bußtagen, die gewöhnlichen 
Vor= und Nachmittags-Gottesdi ste gleichmäffig zu halten, die Casualien (mit Aus- 
nahme der Taufen, welche in den einzelnen Weilern selbst vorgenommen werden) zu 
versehen, außerdem in jeder Woche einmal, auch in Heiligenbronn, zu katechistren. 
DOas verwandelte Einkommen der Stelle berechnet sich zu 610 fl. Die Bewerber um 
diese Stelle haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die im Revier Naislach, Forsts Wildberg, durch die 
Dienst-Entlassung des Forstwarts Biber erledigte Forstwartsstelle, mit welcher der 
Gehalt von 500 fl. verbunden ist, haben binnen drei Wochen bei der Finanzkammer 
des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
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Widerruflich angestellter Diener. 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 17. d. M. 
die erledigte Parkjaͤgersstelle im K. Park Solitude dem Oberwachtmeister Jenisch 
bei der Feldjaͤger-Schwadron gnaͤdigst zu uͤbertragen geruht.
	        
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