Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet 
und mit ihren Siegeln versehen. 
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin am 11. Januar 1917. 
(L. S.) Kriege 
(L. S.) Wedding 
(L. S.) I. Hakky 
(L. S.) Ahmed Réchid 
  
(Nr. 6308) Niederlassungsvertrag 
zwischen dem Deutschen Reiche und dem 
Osmanischen Reiche. 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des 
Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen, 
von dem Wunsche geleitet, die Bedingungen für die Niederlassung der 
Angehörigen des Deutschen Reichs in der Türkei und der Angehörigen des Os- 
manischen Reichs in Deutschland, für die wechselseitige Unterstützung von Hilfs- 
bedürftigen sowie für die Überführung ausgewiesener Personen in das Heimat- 
land zu regeln, 
sind übereingekommen, zu diesem Zwecke einen Vertrag abzuschließen, und 
haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: