Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 536 — 
  
Unteranlage 2 zu Anlage 2. 
Tarif A. 
  
  
  
  
Nummern 
des russischen Zollsatz 
allgemeinen Bezeichnung der Waren Einheit  
Tarifs (vom   in 
13./26. Januar 
1903). Rubeln. Kopeken. 
Verzeichnis der Einfuhrzölle. 
aus 2 Reis: 
1. bearbeiitet: Pud 05 
aus 4 Kartoffelmehl.     . . . . .       Pud — 90 
Aus der Anmerkung, Stärke jeder Art, in 
Paketen, Schachteln und antlren kleinen, in die Hand 
des Verbrauchers übergehenden Verpackungen ein- 
geführt, wird einschließlich des Gewichts der inneren 
Umschließung mit 2 Rubel 10 Kopeken für das Pud 
verzollt. 
aus 5 Gemüse: 
aus 1. Gemüse, gewöhnliches, nicht zubereitetes, 
frisches: 
Zwiebeln und Knoblauch in der Schales Pud brutto 10 
aus 26 1. Hopfen     Pud 25 
aus 28 
 
Trauben-, Beeren- und Fruchtweine. 
Anmerkung. Erleichterungen, die einem dritten 
Staat hinsichtlich der Zölle oder der Zollbehandlung 
der unter einen der Absätze oder Unterabsätze der 
Nummer 28 fallenden Weine bewilligt werden sollten, 
werden im gleichen Umfang auf die Weine deutscher 
Herkunft ausgedehnt werden, die unter dieselben Ab- 
sätze und Unterabsätze dieser Nummer fallen. 
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.