Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 570 — 
Nummern des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
  
  
  
  
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
Rubeln. 
in 
Kopeken. 
  
(aus 149) 
aus 150 
151 
  
2. Waren ohne erhabene oder gestochene Ver- 
zierungen und gestanzte. Waren, auch in Ver- 
bindung mit Holz, Eisen, Blech, Leder oder 
anderen gewöhnlichen Stoffen: 
a) bei einem Gewichte von mehr als 5 Pfund 
für das Stübkxkg .... 
b) bei einem Gewichte von 5 Pfund oder 
weniger für das Stück 
3. Waren mit erhabenen oder gestochenen Ver- 
zierungen (außer den gestanzten), ausgerüstet 
oder nicht, gebrauchsfertig oder nicht, wie 
Ornamente, Karyatiden, Medaillons, Büsten 
und Stattten. 
Gußeisen, verarbeitet: 
1. Gußstücke ohne Bearbeitung 
3. Gußwaren, gemustert (fassonier), 
eögicht, 
poliert, geschliffen, angestrichen, krenollo, ver- 
zinnt, mit Lack, Email (außer Geschirr), Zink 
oder anderen unedlen Metallen überzogen, auch 
mit Teilen aus Holz, Kupfer oder Kupfer- 
legierungen 
Anmerkung. Waren aus schmiedbarem Guß 
werden wie Eisen- und Stahlwaren verzollt. 
Eisen- oder Stahlwaren, geschmiedet, gestanzt, ge. 
gossen — unbefeilt oder mit Befeilung an den 
Seiten und Rändern, jedoch ohne weitere Be- 
arbeitung —, außer den besonders genannten 
geschmiedete Ne..... . . . . . .. 
  
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
  
21 
  
90. 
10
	        
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