Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 572 — 
  
  
  
  
S.... — 7 —.— — — — — — ———¡— —ffl 
Nummern 
des russischen Zollsatz 
allgemeinen Bezeichnung der Waren. Einheit. in 
Tarifs (vom 
13./26. Jannar «« 
,190?3)«I « » » Rubeln. Kopeken. 
  
aus 152 Eiserne oder stählerne Kesselschmiedearbeiten: 
aus 1. Dampfkessel und ähnliche Apparate Pud 2 10 
  
153 Eisen= oder Stahlwaren, nicht besonders genannte, 
gemustert (fassoniert), abgedreht, poliert, bronziert 
oder auf andere Weise bearbeitet, auch mit Teilen 
aus Holz, Kupfer oder Kupferlegierungen: 
1. jeder Art, außer den in Punkt 2 genannten Pud 4 20 
2. Vorhänge= und Einsatzschlösser, außer den 
kupfernen, sowie Schrauben (für Holz) Pud 6 – 
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Anmerkung. Alle eisernen und stählernen Bau— 
und Möbelbeschläge werden nach den betreffenden 
Punkten der Nummer 153 verzollt, falls sie nicht 6 
in Nummern des russischen Tarifs aufgeführt sind, 
für die ein höherer Zollsatz festgesetzt ist. Die Ver- 
nickelung solcher Gegenstände begründet nicht die 
Zuweisung zu einem höheren Jollsatz. 
Bolzen, Zapfen, Nieten, Schlüssellochdeckel und 
Schlüsselrohre aus Kupfer und Messing sind ohne 
Einfluß auf die Verzollung der Vorhänge= und 
Einsatzschlösser, an denen sie angebracht sind. 
aus 154 Waren aus Weißblech 
I. jeder Art; auch lackierte, emaillierte, verzinkte 
oder mit anderen unedlen Metallen über- 
zogene Waren aus Schwarzblech, alle diese 
auch bemalt, außer den unter Punkt 2 dieser 
Nummer (154) fallenden ·......... Pud 4 — 
Anmerkung zu Punkt 1. Eisernes Geschirr, 1 
emailliert, lackiert und mit einer Deckschicht über- 
zogen, wird nach diesem Vunkt verzollt, auch wenn 
die Ränder und Henkel mit einer anderen Farbe als 1 
die übrige Fläche überzogen sind. 
Aumerkung siehe Rummer I41. 
  
  
  
 
	        
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