Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 584 — 
  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
—O---—e—# “ " 
—. — — 
  
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
— 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
(aus 169) 
aus 171 
  
Nummer I169] genannten)) Jauber-- oder 
Projektionslaternen, photographische Apparate! 
geographische Globen) Gläser für Brillen, 
Lorgnetten, sowie Brenn., Vergrößerungs- 
und optische Gläser jeder Artj elektrische Aus- 
schalter, Umschalter, Sicherungen, Hülsen für 
Glühlampen, Rheostate und Kommutatoren 
jeder Art, zusammengesetzt oder auseinander- 
genommen) Telegraphen= und Telephon- 
apparate; elektrische oder pneumatische Glocken 
und Jubehör für elektrische Signalvorrich- 
tungen. 
2. — Meßapparate“ (Anwperemeter, ] 7“ 
Uhrmacherwaren: · 
aus 1. Uhrwerke, ohne Gehäuse oder Kasten oder 
von diesen getrennt eingeführt: 
b) zu Wand-, Tisch-, Kamin= und Reise 
uhren, auzer den unter lit, c genannten, 
für das Stück 1 Rubel 50 Kopeken und 
außerrrrennn . . . . . . .. 
Anmerkung 2. Wand-, Tisch. Kamin- und 
Reiseuhren, deren Werke sich vom Gehäuse oder 
Kasten ohne Hilfe eines Instruments nicht trennen 
lassen, werden nach dem Stoff des Gehäuses oder 
Kastens verzollt und außerdem werden folgende 
Zölle erhoben: 
à) für die im Punkt 1 lit. b genannten Uhr- 
werke: für das Stück 4 Rubel, 
b) für die im Punkt 1 lit. c genannten Uhr- 
werke: für das Stück 60 Kopeken. 
Uhrwerke nach amerikanischem System, das 
heißk mit gestanzten, gebeizten, lackierten und 
  
Pud 
Pud 
Pfund 
  
 
	        
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