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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
—O---—e—# “ "
—. — —
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
—
Zollsatz
in
Rubeln. Kopeken.
(aus 169)
aus 171
Nummer I169] genannten)) Jauber-- oder
Projektionslaternen, photographische Apparate!
geographische Globen) Gläser für Brillen,
Lorgnetten, sowie Brenn., Vergrößerungs-
und optische Gläser jeder Artj elektrische Aus-
schalter, Umschalter, Sicherungen, Hülsen für
Glühlampen, Rheostate und Kommutatoren
jeder Art, zusammengesetzt oder auseinander-
genommen) Telegraphen= und Telephon-
apparate; elektrische oder pneumatische Glocken
und Jubehör für elektrische Signalvorrich-
tungen.
2. — Meßapparate“ (Anwperemeter, ] 7“
Uhrmacherwaren: ·
aus 1. Uhrwerke, ohne Gehäuse oder Kasten oder
von diesen getrennt eingeführt:
b) zu Wand-, Tisch-, Kamin= und Reise
uhren, auzer den unter lit, c genannten,
für das Stück 1 Rubel 50 Kopeken und
außerrrrennn . . . . . . ..
Anmerkung 2. Wand-, Tisch. Kamin- und
Reiseuhren, deren Werke sich vom Gehäuse oder
Kasten ohne Hilfe eines Instruments nicht trennen
lassen, werden nach dem Stoff des Gehäuses oder
Kastens verzollt und außerdem werden folgende
Zölle erhoben:
à) für die im Punkt 1 lit. b genannten Uhr-
werke: für das Stück 4 Rubel,
b) für die im Punkt 1 lit. c genannten Uhr-
werke: für das Stück 60 Kopeken.
Uhrwerke nach amerikanischem System, das
heißk mit gestanzten, gebeizten, lackierten und
Pud
Pud
Pfund