Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 594 — 
  
  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903) 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Rubeln. 
Zollsatz 
in 
Kopeken. 
  
189 
aus 192 
aus 197 
199 
  
Baumwollener Samt, baumwollener Plüsch und 
baumwollene Plüschbänder, auch gemustert .. 
Gewebe aus Jute, Flachs, Hanf und anderen in 
Punkt 3 der Nummer 179 genannten Stoffen, 
mit Ausnahme der in den Nummern 191 und 193 
genannten Gewebe: 
1. Zwillich zu Matratzen und Möbeln; Teppich- 
gewebe, Möbelstoffe und dergleichen 
3. Tischtücher, Servietten und Handtücher 
Anmerkung zu den Punkten 1 und 3. Die 
in Nummer 192 Bunkt 1 und 3 genannten Gewebe 
werden nach den für diese Punkte festgesetzten ver- 
tragsmäßigen Sätzen verzollt, auch wenn sie mit 
Baumwolle gemischt sind. 
Anmerkung zu Yunkt 3. Tischtücher, Ser- 
vietten und Handtücher werden nach diesem Punkte ver- 
zollt, auch wenn sie mit einfachem höchstens ½ Zoll 
breitem einfachem Hohlsaume und mit Franfsen verziert 
sind, welche nicht an das Gewebe angenäht sind, sondern 
lediglich aus der Verlängerung der Webefäden bestehen. 
Samt und Plüsch, Samt= und Plüschbänder, deren 
Pol aus Seide (oder Abfalls Florett-[seide) besteht 
die aber in Kette und Schuß keine Seide (oder 
Abfall s[Florett-[seide) enthalten — auch mit einer 
aus seidenen oder halbseidenen Kettenfäden be- 
stehenden Kante von höchstens ½ Joll Breite auf 
jeder Seite des Stoffes oder des Bandes 
Wollengewebe, nicht besonders genannte: 
mit drei Quadratarschin oder weniger auf 
das Pfund 
mit mehr als 3 Ouadratarschin auf das 
Pfund. 
Anmerkung. Nicht besonders genannte Wollen= 
gewebe werden nach den für die Nummer 199 fest- 
EIEEEEEEIEEIEIIEIIEIEEHIEIIIEEIIEIEIEIEIEIIEIEIIIILIIII 
gesetzten vertragsmäßigen Sätzen verzollt, auch wenn 
sie mit Baumwolle gemischt sind. 
  
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
  
1 10 
— 60 
1 35 
— 
50 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.