Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 600 — 
  
  
U 
— — 
  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
  
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
NRubeln. 
in 
Kopeken 
  
———— 
(aus 209) 
  
6. 
verzollt wird), mit Ausputz von Spitzen, 
Einsätzen und dergleichen, auch mit Stickerei 
Männerkleider, auch mit Ausputz: 
a) aus Baumwollen= Leinen- oder Hauf- 
geweben. 
D) aus Wollengeweben 
Frauen= und Kinderkleider und andere nicht 
besonders genannte Bekleidungsgegenstände 
aus Geweben aller Art, außer seidenen oder 
halbseidenen: 
a) fertige, ohne den unter lit. b dieses 
Punktes genannten Ausputtz 
b) mit Ausputz aus Bändern, Samt, Pelz. 
werk, Spitzen, Stickerei, dessen Menge 
nicht die des Kleiderstoffes selbst übertrifft 
dieselben Kleider aus zwei und mehr Geweben 
— von denen eines aus Seide oder Halbseide 
besteht und an Menge das andere Gewebe 
nicht übertrifft —, auch mit Ausputz 
nicht besonders genannte Kleider jeder Art und 
andere Bekleidungsgegenstände (für Männer, 
Frauen und Kinder) aus Samt, Halb- 
samt, seidenen oder halbseidenen Geweben, 
mit oder ohne Ausputz) Kleider jeder Art, bel # 
welchen die genannten Stoffe oder der Ausputz 
daraus überwiigen « 
Aumerkungen zu den gemeinsamen Bemerkungen 
zu den Nummern 183—209. 
Zu den Anmerkungen 2, 40 und 6. Soweit 
für Garne, Gewebe, Wirk- oder Tressenwaren und 
  
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
  
15 
6 
60 
  
  
60 
  
  
 
	        
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