Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 687— 
Sammelsaatkarte Abschnitt A 
Diesen Abschnitt hat der Veräußerer inner- 
halb einer Woche der Reichsgetreidestelle. 
oder der von ihr bestimmten Sielle mittels 
eingeschriebenen Briefes auf seine Kosten zu 
übersenden. 
  
Untere Verwaltungsbehörde 
Höhere Verwaltungsbehörde 
Bundesstaat 
Sammelsaatkarte Nr. 
für Landwirte 
Die nachbenannten Landwirte in 
Eisenbahnstation , 
sind berechtigt,....................................in 
Worten zusammen 
 
zu Saatzwecken zu erwerben und nach 
ihrem Betriebsort (falls Beförderung 
mit der Eisenbahn stattfinden soll, 
nach obengenannter Eisenbahnstation) 
senden zu lassen. 
  
  
  
Bestellte 
Menge 
Zentner 
Namen 
der Landwirte 
Bestellte 
Menge 
Zentner 
Namen 
der Landwirte 
  
  
  
  
  
senden zu lassen. 
Sammelsaatkarte 
Abschnitt B 
Diesen Abschnitt hat der Veräußerer dem 
Kommunalverband einzureichen, für den das 
Saatgut beschlagnahmt ist. 
  
Untere Verwaltungsbehörde . 
Höhere Verwaltungsbehörde . 
  
  
  
  
  
Bundesstaat 
Sammelsaatkarte Nr. 
für Landwirte 
Die nachbenannten Landwirte in 
 
Eisenbahnstation.  
sind berechtigt, in 
Worten zusammen 
..................................... Zentner 
  
  
zu Saatzwecken zu erwerben und nach 
ihrem Betriebsort (falls Beförderung 
mit der Eisenbahn stattfinden soll, 
nach obengenannter Eisenbahnstation) 
  
  
Namen Bestellte Menge Namen Bestellte 
der Landwirte der Landwirte. Menge 
Zentner Zentner 
  
  
  
  
  
Muster 3 
Sammelsaatkarte 
Abschnitt C 
 Diesen Abschnitt hat der Veräußerer dem 
Kommunalverband einzureichen, für den das 
Saatgut beschlagnahmt ist. Der Kommunal- 
verband hat, wenn das Saatgut in einen 
anderen Kommunalverband gebracht wird, 
Abschnitt C der Saatkarte an diesen Kom- 
munalverband weiterzusenden. 
  
Untere Verwaltungsbehörde . 
Höhere Verwaltungsbehörde 
Bundesstaat 
Sammelsaatkarte Nr. 
für Landwirte 
Die nachbenannten Landwirte in 
  
  
  
 
Eisenbahnstation 
sind berechtigt, in 
Worten zusammen  ...... 
............................................................... Zentner 
zu Saatzwecken zu erwerben und nach 
ihrem Betriebsort (falls Beförderung 
mit der Eisenbahn stattfinden soll, 
nach obengenannter Eisenbahnstation) 
enden zu lassen. 
Namen Bestellte Menge Namen Bestellte Menge 
der Landwirte  der Landwirte 
Zentner Zentner 
  
  
  
  
  
133*
	        
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