Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

  
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(Rückseite)     Die vorstehend genannten Mengen 
sollen an 
in 
  
zur Verteilung durch 
  
geliefert werden. 
  
 
  
(Rückseite) 
Die vorstehend genannten Mengen 
sollen an. 
in 
  
zur Verteilung durch 
  
geliefert werden. 
  
(Ort der Ausstellung)  den. 
(Falls die untere Ver- 
waltungsbehörde die 
Saatkarte selbst aus- 
stellt) 
Die untere Ver- 
waltungsbehörde 
(Falls die höhere Ver- 
waltungsbehörde die 
Saattkarte ausstellt) 
Die ausstellende 
höhere Ver- 
waltungsbehörde 
  
(Unterschrift, Stempel) 
(Bei Versendung des 
Saatguts mit der Bahn) 
Von . 
in 
Kommunalverband 
  
  
sind der hiesigen 
Eisenbahnstation 
in Worten... 
..................... Zentner 
  
zur Beförderung 
  
Die Versand- 
station 
  
(Unterschrift, Stempel) 
  
(Unterschrift, Stempel) 
(Wenn die Eisenbahn 
zur Beförderung nicht 
benutzt wird) 
Von 
Kommunalverband 
sind mir auf Grund 
umstehender Sam- 
melsaatkarte . 
in Worten 
  
(Unterschrift des 
Empfängers) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen 
(Unterschrift, Stempeh) 
  
  
(Ort der Ausstellung), den 
(Falls die untere Ver- 
waltungsbehörde die 
Saatkarte selbst aus- 
stellt) 
Die untere Ver- 
waltungsbehörde 
(Bei Versendung des 
Saatguts mit der Bahn) 
Kommunalverband 
Eisenbahnstation 
(Falls die höhere Ver- 
waltungsbehörde die 
Saattkarte ausstellt) 
Die ausstellende 
höhere Ver- 
waltungsbehörde 
  
(Unterschrift, Stempel) 
(Wenn die Eisenbahn 
zur Beförderung nicht 
beuutzt wird) 
in. 
Kommunalverband 
  
sind mir auf Grund 
umstehender Sam- 
melsaatkarte 
in Worten 
  
zur Beförderung 
nach 
 
übergeben worden. 
Die Versand- 
station 
 
 
(Unterschrift, Stempel) 
 
(Rückseite) 
Die vorstehend genannten Mengen 
sollen an 
in 
zur Verteilung burch 
  
(Falls die untere vor 
waltungsbehörde die 
Saatkarte selbst aus- 
stellt) 
Die untere Ver- 
waltungsbehörde 
 
  
(Falls die höhere Ver- 
waltungsbehörde die 
Saakkahte ausstellt) 
Die ausstellende 
höhere Ver- 
waltungsbehörde 
  
(Unterschrift , Stempel) 
(Bei Versendung des 
Saatguts mit der Bahn) 
sind bet hiesigen 
Eisenbahnstation 
(Unterschrift, Stempel) 
(Wenn die Eisenbahn 
zur Beförderung nicht 
benutzt wird) 
sind mir auf Grund 
umstehender Sam- 
melsaatkarte 
in Worten 
  
  
  
  
(Unterschrift des 
Empfängers) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen 
  
  
  
  
Die Versand- 
station 
  
(Unterschrift, Stempel) 
  
  
(Unterschrift des 
Empfängers) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
	        
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