Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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(Nr. 6226) Verordnung, betreffend Aufhebung von Verordnungen über die Regelung der 
Preise für Gemüse, Obst, Obstmus und sonstige Fettersatzstoffe zum Brot- 
aufstrich. Vom 23. Januar 1918. 
Auf Grund des § 9 der Verordnung über die Regelung der Preise für Gemüse 
und Obst vom 11. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 752) und des § 9 der 
Verordnung über die Regelung der Preise für Obstmus und sonstige Fettersatz- 
stoffe zum Brotaufstrich vom 11. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 754) 
wird verordnet: Artikel 1 
Die Verordnungen über die Regelung der Preise für Gemüse und Obst 
und über die Regelung der Preise für Obstmus und sonstige Fettersatzstoffe zum 
Brotaufstrich vom 11. November 1915 und die Bekanntmachung über die Preise 
von Marmeladen vom 14. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 752, 754, 817) 
werden aufgehoben. Artikel 2 
Diese Verordnung tritt mit dem 27. Jannuar 1918 in Kraft. 
Berlin, den 23. Januar 1918. 
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts 
von Waldow 
(Nr. 6227) Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst. Vom 23. Januar 1918. 
 
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks- 
ernährung vom  22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) / 
18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 823) wird verodnet: 
§ 1 
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, kann Be- 
stimmungen über die gewerbsmäßige Verarbeitung von Gemüse und Obst sowie 
von Erzeugnissen aus Gemüse und Obst erlassen. 
§ 2 
Die im Abs. 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur mit Genehmigung der 
zuständigen Stelle und nicht zu höheren als den von dieser Stelle festgesetzten 
Preisen abgesetzt werden. Die Preise sind im Deuischen Reichsanzeiger bekannt- 
zumachen. Sie gelten auch für Erzeugnisse, deren Absatz nach § 7 einer Ge- 
nehmigung nicht bedarf. 
Zuständig ist 
für Gemüsekonserven: die Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft m. b. H. 
in Braunschweig; 
" Sauerkraut und konservierte Gurken aller Art: die Reichsstelle für 
Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, G. m. b. H. in Berlin; 
" Dörrgemüse: die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. in Berlin 
" Obstkonserven: die Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und 
Marmeladen m. b. H. in Berlin; 
" Obstwein: die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, 
G. m. b. H. in Berlin. 
  
ernährung vom wird verordnet:
	        
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