— 805 —
Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun-
dert
Steuersatz
vom
Tau,
send
Mark Pf
Berechnung
der Stempelabgabe
lagen sowie die Erklärungen des
Beitritts zu einer Genossenschaft
oder über die Beteiligung auf weitere
Geschäftsanteile stehen in den Fällen
der Tarifnummer 1 A c 1 den Ver-
trägen über die Errichtung der Gesell-
schaft gleich. In den beiden letzten
Fällen ist die Abgabe bei der Ein-
reichung der Erklärung bei Gericht
zu dem Antrag auf Eintragung in
die Liste der Genossen zu entrichten.
Die Abgabe beträgt . . . . . . . . .
bei Genossenschaften . . . . . . . .
bei Erklärungen des Beitritts zu
einer Genossenschaft oder über die
Beteiligung auf weitere Geschäfts.
anteile mindestens . . . . . . . . . . . .
im übrigen mindestens . . . . . . .
Wird eine Erhöhung der Einlagen
zur Beseitigung oder Verhütung
einer Unterbilanz vereinbart oder
beschlossen, so ist der hierauf ge-
richtete Vertrag oder Beschluß von
der vorstehend vorgeschriebenen Ab-
gabe befreit.
3. Wird eine Urkunde über die Er-
richtung einer offenen Handelsgesell-
schaft oder einer Kommanditgesell-
schaft oder über den Eintritt eines
neuen Gesellschafters in eine solche
Gesellschaft nicht aufgenommen, so
ist die Abgabe zu dem Antrag auf
Eintragung der Firma oder des
neuen Gesellschafters in das Handels-
register zu erheben.
4. Die Zusätze 2 und 3 zu a, b
finden entsprechende Anwendung.
Befreiungen:
Von der Stempelabgabe zu a, b, c
befreit sind inländische Gesellschaften und
Genossenschaften,
1. wenn ihr Zweck ausschließlich gemein-
nützig ist und wesentlich der Förderung
des Wertes der Einlage des neuen
Gesellschafters oder des Wertes,
um den die Einlage erhöht wird,
abzüglich der auf der Einlage
ruhenden Schulden,