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und Beleidigungen der Unschuld im Gefolge haben,“) gewiß
das einzig richtige; gegen die geheime Prostitution und noch
lange die Menschen — Menschen sind. Beweis dafür sind
leider allzu zahlreiche Vorfälle, von denen wir einige wenige
Beispiele anführen.
Ein Scheusal von Weib und Mutter hatte sich im
Jahre 1882 in der Person der unverehelichten Luise Rostert
wegen einer Reihe der empörendsten, u. a. auch mit der
eigenen zehnjährigen Tochter vorgenommenen Kuppeleien vor
der 6. Strafkammer des Berliner Landgerichts I. zu ver-
antworten. Die Angeklagte, welche eines gewissen äußern
Schliffs nicht ermangelt, hatte es nur zu gut verstanden,
sich in vielen Familien Vertrauen zu erwerben, was sie dahin
ausnutzte, daß sie die Töchter dieser Familien, die zum
großen Teil sich sogar noch unter der Altersgrenze von
14 Jahren befanden, nach ihrer Wohnung zu locken und
dort dem Laster zu überliefern wußte. Unter Verleugnung
aller Gefühle, welche sonst einer Mutter heilig sind, ver-
schmähte es das schändliche Weib sogar nicht, das eigene
Kind gut zahlenden Wüstlingen preiszugeben und es physisch
und moralisch zu Grunde zu richten. Die in der Verhand-
lung zu Tage kommenden Thatsachen waren so haarsträu-
bender Natur und belasteten die Angeklagte derart, daß
selbst der Verteidiger (Rechtsanwalt Friedmann) sich nur auf
den Satz „Fiat justitial“ zu beschränken in der Lage fand.
Der Gerichtshof erkannte auf 3 Jahre 6 Monate Zuchthaus,
5 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht. Als das freche
Weib, welches dieser Sentenz gegenüber und auch beim
Solche „Versehen“ der Polizei gegenüber Frauen und Mädchen,
die aus irgend einem unschuldigen Grunde nachts allein ausgehen, sollen
auch schon in Berlin vorgekommen sein, jedoch nur vereinzelt und nicht zu
vergleichen mit der oben geschilderten beständigen und unausrottbaren
Gewohnheit der Pariser Polizeiagenten.