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eine solche Unsicherheit der für solche (angeblich) gehaltenen
Frauen bestanden hat, wie in der französischen „Republik“!
Denn durchaus dasselbe geschah in ganz Frankreich und in
dessen Kolonien. In Lyon z. B. wurde eine Frau, von
welcher die Polizei glaubte, sie prostituiere sich, verhaftet,
zwölf Tage eingesperrt, dann entlassen, aber nochmals fünf
Tage gefangen gehalten, und konnte schließlich ihre volle
Unschuld beweisen!
Vor der Assisen des Departements der Niederpyrenäen
erschien am 15. November 1886 der gewesene Central-Polizei—
kommissär von Bayonne, Namens Durand, unter der Anklage,
daß er sich an verschiedenen Orten seiner „Laufbahn“, namentlich
in Poitiers und Bayonne, von den Bordellwirtinnen durch
eine monatliche Abgabe von 50 Fr., sowie durch Geschenke
an Wein, Liqueurs, Cigarren, Wäsche und Kleidungsstücken
für sich und seine Familie bestechen ließ, so daß er auf diese
Weise mehrere tausend Francs bezog, und daß er überdies
Mädchen von anrüchigem Lebenswandel mit ärztlicher Unter-
suchung und strafrechtlicher Verfolgung bedrohte, wenn sie
sich ihm nicht preisgäben. Auch wollte er der Frau eines
wegen Diebstahls Angeklagten die Straflosigkeit des Letzteren
zusichern, wenn sie ihm zu Willen sei. Obschon guter Hoff-
nung, wurde sie von dem Wüstling durch die Drohung, ihren
Mann einzukerkern, bewältigt. Mehrere andere Frauen klagten
den Musterbeamten ähnlichen Vorgehens an. Der Kerl wurde
nur zu zwei Jahren Gefängnis und 200 Fr. Buße ver-
urteilt!
Und so ging es weiter. Im Gebiete der Sittenpolizei,
vornehmlich in Paris, blieb Alles beim Alten. Am 20. Februar
1890 wurde eine Madame Monnier in den Markthallen von
sog. Agenten angehalten und vor den Polizeikommissär Véron,
einem besonders eifrigen Sportsman in der Verfolgung an-
geblich verdächtiger Frauen geführt, acht Tage gefangen
gehalten und dann nicht nur ohne Entschuldigung, sondern
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