Full text : Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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Regierungshandlungen  an  die  Zustimmung  der  Vertreter  des  Landes
  gebunden  ist  und  nach  welcher  die  ersten  Diener  des  Fürsten
der  Landesvertretung  für  die  Beobachtung  der  Verfassung  verantwortlich
  sind,  die  konstitutionelle  nennt,  sind  wir  Konstitutionelle;
insofern  sich  die  konstitutionelle  Partei  aber  als  die  Verfechterin
der  konstitutionellen  Staatsform  nicht  deshalb  aufstellt,  weil  sie  die
unsere  ist,  sondern  unsere  Verfassung  schützen  will,  weil  und  insofern
  sie  eine  konstitutionelle,  insofern  also  ihre  Tendenz  auf  die
Realisirung  eines  bestimmten,  abstrakten,  politischen  Prinzipes,  nicht
auf  die  Vertheidigung,  Befestigung  und  Entwickelung  unserer  Verfassung
  als  solcher  und  weil  sie  unsere  Verfassung,  geht,  gehören
wir  nicht  zur  konstitutionellen  Partei.  Das  Gesetz  des  Landes,
in  welchem  die  obrigkeitliche  Gewalt  bestimmt  und  begründet  ist,
aufrecht  zu  erhalten,  ist  unser  Bestreben,  weil  unsere  christliche
Pflicht  gegen  die  gottgewollte  Obrigkeit,  diese  Pflicht  mußte  von
uns  vor  der  großen  Staatsveränderung  des  März  v.  J.  gegen  die
Bestrebungen  der  damaligen  konstitutionellen  Partei  erfüllt  werden,
welche  auf  den  Umsturz  des  damaligen  rechtlichen  Zustandes  ausging,
  wir  haben  sie  jetzt  zu  erfüllen  Hand  in  Hand  gehend  mit
der  konstitutionellen  Partei,  sofern  diese  die  Verfassung  vom  5.  Dezember
  will,  und  haben  sie  zu  erfüllen,  sei  es  gegen  die,  welche
von  irgend  einem  sogenannten  Fortschrittsstandpunkte  gegen  sie  und
den  durch  sie  begründeten  Rechtszustand  austreten,  sei  es  gegen
Versuche  zur  Wiederherstellung  des  vor  der  Verfassungsänderung
bestandenen  rechtlichen  Zustandes.  Der  Katholik  in  Preußen
hat  bei  der  Veränderung,  welche  Preußen  betroffen,
vor  Allem  das  Eine  im  Auge  zu  halten,  daß  er  dem
Könige,  als  seiner  rechtmäßigen  Obrigkeit  und  dem  irdischen
  Quell  aller  anderen  obrigkeitlichen  Gewalt  im
Lande,  Treue  halte,  daß  er  sein  Ansehen  vertheidige
und  schütze,  und  daher  auch  die  Verfassung  des  Landes,
weil  sie  eine  vom  Könige  gesetzlich  verord  nete  ist,  beobachte
  und  die  in  ihr  ihm  bestimmten  Rechte  als  seine
ihm  auferlegte  Pflicht  ausübe  und  sich  bei  ihnen  durch