390 Die Staatsbehörden. (§. 73.)
Lage der Dinge beschlossen die Kammern im Jahre 1850 1, daß die Seehandlung ihre
Wirksamkeit auf das ihr durch die Kabinettsorder v. 17. Jan. 1820 vorgezeichnete Ge-
biet zurückführen, neue gewerbliche Etablissements nicht anlegen, die angelegten wie die
erworbenen Landgüter und Forstreviere allmählich veräußern und über die Ergebnisse
ihrer Verwaltung alljährlich den Kammern einen Bericht vorlegen solle. Diese Beschlüsse
wurden im Jahre 1851 dahin modifiziert, daß die Verwaltungsberichte nur den Zentral-
budgetkommissionen der Kammern alljährlich vorzulegen seien und mit der Abführung von
jährlich 100000 Talern an die Staatskasse wieder zu beginnen sei.) Demgemäß hat
bis zum Jahre 1853 eine spezielle Prüfung der Geschäftsführung der Sechandlung durch
Vertrauensmänner der beiden Kammern stattgefunden. In der Folge ist dies zwar nicht
mehr geschehen; es sind aber statt dessen der Budgetkommission Verwaltungsberichte der
Seehandlung mitgeteilt und in derselben vorgetragen worden.? Das Junstitut führt jetzt
jährlich erhebliche Beträge seines Reingewinnes an die Generalstaatskasse ab, welche im
Staatshaushaltsetat in Einnahme erscheinen", bewegt sich übrigens nunmehr vorzugs-
weise nur als ein Handels= und Geldinstitut, welches neben der Verwaltung seines eigenen
Vermögens und Wahrung der Staatsinteressen dem Handel und Fabrikstande des Landes
in geeigneten Fällen seine Unterstützung zuwendet. Im Jahre 1904 wurde das Kapital
der Seehandlung um 65 Millionen Mark erhöht, welche durch den Finanzminister in
Staatsschuldverschreibungen dem Institut zur Verfügung gestellt wurden. Zugleich wurde
die Firma abgeändert in: „Königliche Seehandlung Preußische Staatsbank)“.5
Zufolge der Kabinettsorder v. 25. Febr. 1834 verwaltet die Seehandlung auch
das durch diese gegründete Königliche Leihamt zu Berlin?, mit dem verbunden ist die
Rother-Stiftung für unverheiratete arme Beamten und Offizierstöchter."
VII. Der oberen Leitung des Finanzministers unterliegt als eine, von der allge-
wickelt der erwähnte Bericht der Budgerkommission der Budgetkommission des Abg. H. v. 2. Aug.
die auch bei der Plenarberatung darüber in der 1862 (s. Stenogr. Ber. desselben 1862, Bd. VI,
Sitzung des Abg. H. v. 11. Aug. 1862 (vgl. Anl. Nr. 109, S. 836. — Bgl. den Verwalmuge-
Stenogr. Ber. 1862, Bd. II. S. 1151 ff.) des bericht für das Jahr 1868 in den Anlagen zum
Näheren erörterte Ansicht, daß das Fortbestehen Entwurfe des Staatehaushaltsetats für das Jahr
der Seehandlung mit der gegenwärtigen konstitu= 1870, Bd. J, Nr. 17.
tionellen Verfassung nicht im Einklange stehe und * Nach dem Staatehauehaltsetat für das Jahr
nicht in Einklang zu bringen sei. Er wurde 1881 82 ist der zur Generalstaatskasse zum Staats-
indee ein Beschluß des Abg. H. auf Aufhebung haushalte von dem Seehandlungsinstimt abzu-
des Instituts oder durchgreifende Anderung des= führende Gewinnbetrag für das Jahr 1881 82)
selben nicht gefaßt, wohl aber hat das Abg. H. auf 3 Millionen Mark festgestellt worden val.
in der Sitzung v. 11. Aug. 1862 (vgl. Stenogr. G. S. 1881, S. 52. Staatshaushalt für 1905:
Ber. a. a. O., S. 1154) beschlossen, „die Staatse M. 2912200 „G. S. 1005. S. 152).
regierung aufzufordern, den Erläuterungen des 56 G. v. 4. Ang. 1904, &&. 1—3 „G. S.,
Staatshauehalteetats alljährlich den Verwaltungs= S 2381. "
bericht und den Hauptabschluß der Seehandlung G. S. 1834, S. 23.
beizufügen“, wozu die Staateregierung sich auch *Die Verwaltung desselben erfolgt nach dem
bereit erklärt hat, und was denn auch im Jahre Reglement v. S. Febr. 1834 (G. S. 1834, S. 23
1863 (ogl. den Bericht der Budgetkommission des —29/. Die jährlichen Überschüsse aus dem Ge-
Abg. H. v. 25. Nov. 1863 in den Stenogr. Ber. schäftsbetriebe fließen nicht in die Kasse der Ser-
desselben 1864, Bd. 1II, Anl. Nr. 17, S. 55 ff.; handlung, sondern an die durch die Lab. O.
zum ersten Male geschehen ist. v. 19. Juli 1840 und das Statut v. 19. Mai
1 Vgl. Stenogr. Ber. der II. Rammer 1849 1840 (G. S. 1810, S. 187—194 begründete
—50, Bd. IV (92. Sitzung v. 28. Jan. 1850), Stiftung zur Unterstützung armer unverheirateter
deegleichen der 1. Kammer, Bd. V (126. Situng Töchter von Beamten und Offzzieren, deren Kura-
v. 25. Febr. 1850). torium seinen Sitz in Berlin hat und in welchem
: Vgl. den Bericht der Zeutralbndgetkommission der Chef des Seehandlungeinstituts den Vorsiv
der II. Kammer v. 14. März 1851 und die Ver= führt. Die Revision und die Dechargierung der
bandlungen darüber Stenogr. Ber. der II. Kimmer Zahresrechnungen dee königlichen Leihamtes er-
1850—51, Bd. III, Nr. 72, S. 533 ff., und folgt setzt nach dem Allerhöchsten Erlaß v. 12. Aug.
1
Bd. 1 135. Sinungl, S. 631 ff.,, deogleichen Be- 1850 (G. S. 1850,. S. 370) durch die Oberrech=
richt der Zentralbudgetkommission der I. Kammer nungekammer, wogegen die spezielle Revision und
v. 14. April 1851 und die Verhandlungen darüber Aufsicht der Seehandlung zusteht.
(Stenogr. Ber. der l. Kammer 1850—51, Md. II, § Allerhöchste Ordre v. 19. Juli 1840 G. S.,
S. 1190 und 1216 1. S. 187) und Revidiertes Stamt v. 6. Sett. 169°
3 Vgl. das Nähere hierüber in dem Bericht Reichranzeiger v. 13. Nov. 1897).