Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Zweiter Band. (2)

VI Vorwort. 
Der dritte Band wird das Recht der Gesetzgebung (im weitesten Sinne des 
Wortes) sowie das gesamte materielle Verwaltungsrecht enthalten. Sein Erscheinen 
wird sich hoffentlich nicht so lange verzögern müssen wie das des zweiten Bandes. 
Für die Beschaffung und Sichtung des weitschichtigen neueren Materials an 
Gesetzen und Verordnungen, sowie für die Heranziehung der neueren monographischen 
Literatur hat mir Herr Professor Stier-Somlo wertvolle Beihilfe, insbesondere 
auch bei der mühsamen Korrekturarbeit, geleistet. Den auf die Domänenverwaltung 
bezüglichen Abschnitt in dem Kapitel über die Bezirksregierungen hat Herr 
Regierungsrat Menzel in Posen durchgesehen und überarbeitet. Das umfassende 
Wortregister sowie mehrfache Hilfe in der Durcharbeitung des auf die Verwaltungs- 
behörden und die Gerichtsorganisation bezüglichen Gesetzesmaterials habe ich Herrn 
Referendar Dr. Pohl zu danken. Diesen Herren für ihre wertvolle Unterstützung 
an dieser Stelle lebhaften Dank auszusprechen, ist mir angenehme Pflicht. 
So wird, wie ich hoffe, das alte Rönnesche Werk in der neuen Gestaltung 
auch den neuen Bedürfnissen Genüge tun und als Nachschlagewerk und Wegweiser 
für das weite Gebiet unseres vielgestaltigen und in so starker Entwicklung begriffenen 
öffentlichen Lebens und Rechtes seinen Wert behaupten. 
Bonn, Oktober 1906. 
Philipp Zorn.
	        
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