VI Vorwort.
Der dritte Band wird das Recht der Gesetzgebung (im weitesten Sinne des
Wortes) sowie das gesamte materielle Verwaltungsrecht enthalten. Sein Erscheinen
wird sich hoffentlich nicht so lange verzögern müssen wie das des zweiten Bandes.
Für die Beschaffung und Sichtung des weitschichtigen neueren Materials an
Gesetzen und Verordnungen, sowie für die Heranziehung der neueren monographischen
Literatur hat mir Herr Professor Stier-Somlo wertvolle Beihilfe, insbesondere
auch bei der mühsamen Korrekturarbeit, geleistet. Den auf die Domänenverwaltung
bezüglichen Abschnitt in dem Kapitel über die Bezirksregierungen hat Herr
Regierungsrat Menzel in Posen durchgesehen und überarbeitet. Das umfassende
Wortregister sowie mehrfache Hilfe in der Durcharbeitung des auf die Verwaltungs-
behörden und die Gerichtsorganisation bezüglichen Gesetzesmaterials habe ich Herrn
Referendar Dr. Pohl zu danken. Diesen Herren für ihre wertvolle Unterstützung
an dieser Stelle lebhaften Dank auszusprechen, ist mir angenehme Pflicht.
So wird, wie ich hoffe, das alte Rönnesche Werk in der neuen Gestaltung
auch den neuen Bedürfnissen Genüge tun und als Nachschlagewerk und Wegweiser
für das weite Gebiet unseres vielgestaltigen und in so starker Entwicklung begriffenen
öffentlichen Lebens und Rechtes seinen Wert behaupten.
Bonn, Oktober 1906.
Philipp Zorn.