Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

Sachregister. 
Unterverteilung von Kommunallasten in 
Gutsbezirken 349; des Gemeindesteuerbedarfs 
auf die einzelnen Realsteuern 242, 244, 246, 
247; des auf die einzelnen Gemeinden und 
Gutsbezirke entfallenden Kreisabgabensolls 
innerhalb derselben 349, 425, 426. 
Urkunden, Vollziehung der die Stadtgemeinde 
505 
verpflichtenden 133; desgl. die Landgemeinde 
194; desgl. den Kreis 405, 406; desgl. die 
Provinz 456, 457. 
Urlaub städtischer Beamten 153; nicht erfor- 
derlich zu militärischen Ubungen, Eintritt in 
den Landtag u. s. w. 1538; Verlassen des 
Amtssitzes ohne U. 1544. 
V. 
VBater, s. Hauskinder und Berwandtschaft. 
Beranlagung der staatlichen Grund-, Ge- 
bäude= und Gewerbesteuer 204, 242; der Ge- 
meindeabgaben 273, 279, 284, 313 ff.; der 
Kreisabgaben 424; Steuerpflichtiger mit 
einem Einkommen von nicht mehr als 900 M. 
284, 415; Kosten 322. 
Veräußerung von Grundstücken und Im- 
mobilienrechten der Gemeinden 213, 214; 
insbesondere von Waldgrundstücken 219; von 
Gegenständen, die einen historischen, wissen- 
schaftlichen oder Kunstwert baben 220; V. 
von Grundstücken der Kreise 395, 396, 411; 
desgl. der Provinzen 447. 
Verbände, s. Landarmenverbände, Ortsarmen- 
verbände, Gemeindeverbände. 
Verbandsausschuß 358, 359. 
Verbandsstatut 357, 358. 
Verbandsvorsteher 357, 358, 359. 
Verbandszwecke 356. 
Verbindung nachbarlich belegener Gemeinden 
und selbständiger Gutsbezirke behufs gemein- 
samer Wahrnehmung kommunnaler Angelegen- 
beiten 356. · 
Berbrauchsabgaben 240, 245, 263; reichs- 
rechtliche Beschränkungen der Gemeinden in 
der Erhebung 266, 267; desgl. landesrecht- 
liche 267, 268, 269; Fälligkeit, Abgaben- 
pflichtige 269. 
Vereidigung der Magistratsmitglieder 128; 
Eidesform 128°; des ländlichen Gemeinde- 
vorstehers und der Schöffen 192; der Ge- 
meindebeamten 146, 197; der Mitglieder des 
Kr. A. 401; der Kreisdeputierten 406; der 
Kreiskommnnalbeamten 407; der Mitglieder 
des Prov. A. 452; des Landesdirektors 455; 
der Provinzialbeamten 457. 
Vereinbarungen bei direkten Gemeindesteuern 
264; bei indirekten Gemeindesteuern 264; 
Henehmigung 246; nicht über Steuerfreiheiten 
Vergleiche über Berechtigungen der Gemein- 
den oder über die Substanz des Gemeinde- 
vermögens 213. 
Verjährung gegen Gemeinden 70; der zur 
Hebung gestellten Gemeindeabgaben und Kosten 
322; der Verpflichtung zur Nachzahlung der 
Gemeindeabgaben 321, 322; bei den Kreis- 
abgaben 426; bei den Provinzialabgaben 466; 
als Titel der Abgabenfreiheit 277"; des Bür- 
gerrechtsgeldes 254; des Einkaufsgeldes 255; 
der Kurtaxen 256°; der Wanderlagersteuer 
328; der zur Hebung gestellten Wegeunter- 
haltungsbeiträge 330. 
Verkaufsstätte, Begriff 301. 
Verkaufswert als Maßstab für die Bauplatz- 
steuer 278. 
Verkehrsabgaben 251, 2723; steuern 272. 
Schoen. 
  
  
— — — — — — —- 
  
  
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Verkehrsanlagen, Aufbringung von Kreis- 
steuern für 415; desgl. von Provinzialsteuern 
465. 
Vermögenssteuern in der älteren Gemeinde- 
besteuerung 223; staatliche, s. Ergänzungs- 
steuer. . 
Verpächter, Einkommensteuer 302; Entrich- 
tung der Realsteuern vom Grundbesitz 27483; 
Leistung der Spanndienste 316". 
Verpachtung von Gemeindegrundstücken 212. 
Versetzung der Gemeindebeamten 159, 160; 
Straf. V. der Provinzialbeamten 459. 
Versicherungsanstalten, -verbände, 
öffentliche, gewerbesteuerfrei? 2802. 
Versicherungsgeschäfte, Vermeidung der 
Doppelbesteuerung 307. 
Verstaatlichte Eisenbahnen, Umfang der Kreis- 
abgabenpflicht 41811. 
Verteilung des Gemeindesteuerbedarfs auf die 
verschiedenen Steuerarten 242 ff.; Geneh- 
migung der Abweichungen von den Bertei- 
lungsregeln 246, 247; desgl. bei den Kreis- 
abgaben 413, 414 ff.; der Provinzialad aben 
auf die Stadt= und Landkreise 464; der Kosten 
der Amts= und Bürgermeistereiverwaltung auf 
die Gemeinden 355; desgl. der Kosten der 
Verwaltung von Zweckverbänden 358, 359; 
der Gewerbesteuer auf mehrere Gemeinde- 
bezirke 282; von steuerpflichtigem Einkommen 
aus einer über mehrere Gemeinden sich er- 
streckenden Gewerbe= oder Bergbauunterneh- 
mung 306, 307, 308; des steuerpflichtigen 
Einkommens zwischen Wohnsitz= und Forensal- 
gemeinde 309; desgl. zwischen mehreren Wohn- 
sitzzemeinden 310 ff.; Berfahren, Rechtsmittel 
319, 320; dasselbe bei mehreren Kreisen und 
mehreren Provinzen 423, 124, 128, 464. 
Vertrag als Titel der Abgabenfreiheit 277/; 
Verträge der Gemeinden u. s. w., s. Urkunden. 
Verwahrloste Kinder, Unterbringung durch 
die Provinzen 461. 
Verwaltungsausschüsse, s. Deputationen, 
Kreis-, Provinzialkommissionen, auch 432 ff. 
Verwaltungsbericht, jährlicher, des Stadt- 
vorstandes 137; des Kr. A. 429; des Prov. A. 
466 
Berwaltungsgebühren der Gemeinden 249; 
keine in Kreisen 412. 
Verwaltungszwangsverfahren, Beitrei- 
bung von Gemeindeabgaben im 322; von 
Bürgerrechts= und Einkaufsgeldern 254, 255; 
von Kurtaxen 256; desgl. von Rreissteuern 
426, 429. 
Verwandtschaft, gewisse nahe Berwandte 
(Brüder, Vater und Sohn, Schwiegervater, 
Schwiegersohn ...)) dürfen nicht gleichzeitig 
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, 
des Magistrats oder beider städtischer Kollegien 
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