Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

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sein 104, 123; desgl. nicht der Gemeinde- 
vertretung 179 (in der Rheinprovinz auch 
nicht der Gemeindeversammlung 175); desgl. 
nicht gleichzeitig Gemeindevorsteher und Schöf- 
fen 189; bewirkt Ausschließung von Beratung 
und Abstimmung im Magistrat 129; im kolle- 
gialischen ländlichen Gemeindevorstande 192; 
im Kr. A. 402; im Prov. A. 453; nicht Aus- 
schließung von der Beratung. in der Stadt- 
verordnetenversammlung 1167. 
Verweis, s. Ordnungsstrafen. 
Verzichtleistung, einseitige, der Gemeinden 
213. 
Vicebürgermeitter in Kurhessen 120. 
Viehassekuranzfonds, schlesischer, Überwei- 
sung an den Provinzialverband Schlesien 4628. 
Biehbrfe, kommunale, gewerbesteuerfrei 280. 
Viehseuchen 2032, 461. 
Viehzucht, gewerbesteuerfrei 281. 
Virilstimmberechtigte Personen in den 
ländlichen Gemeindevertretungen der Rhein- 
provinz und Hannovers 177, 178, 179; den 
pos. Kreistagen 397; dem pos. Provinzial= 
landtage 448; den hohenz. Amtsversammlungen 
399; dem hohenz. Kommunallandtage 450. 
  
  
Sachregister. 
Bolksschullasten, Zuwendungen des Staats 
an die Gemeinden behufs Erleichterung der 
330; Zuschüsse der Betriebsgemeinden 326. 
Volksschullehrer, s. Elementarschullehrer. 
Vollbauern 495; Abstufung beim Grund- 
besitz 2731. 
Vollbürger 80. 
Vollmachten der Gemeinden 133, 194; der 
Kreise 405, 406; der Provinzen 456, 457. 
Vollspänner, s. Vollbauern. 
Vorausbezahlung der Steuern 315. 
Vorausleistungen im Falle der Gemeinde- 
bezirksveränderungen 166. 
Vormund, Vertreter des Mündels bei Aus- 
übung des Stimmrechts in Landgemeinden 
176; bei der Kreistagswahl 387, 389; auf 
den pos. Kreistagen 397; Vertreter eines be- 
vormundeten Gutsbesitzers 347; Verpflichtung 
zur Auskunftserteilung in Steuersachen 3138. 
Vorspannleistungen, Heranziehung zu sol- 
chen nicht anfechtbar wie die zu Gemeinde- 
abgaben 3174. 
Vorstädte 21, 78. 
Vorträge, Besteuerung 270, 271. 
W. 
Wachtdienste 316. 
Wahl der Stadtverordneten 103 ff.; der Ma- 
gistratsmitglieder 124 ff.; der Mitglieder zu 
den städtischen Deputationen 141; der Bezirks- 
vorsteher 142; städtischer Beamten 144; der 
Gemeindeverordneten 178 ff.; der ländlichen 
Gemeindevorsteher und der Schöffen 189 ff.; 
ländlicher Gemeindebeamten 197, 198; der 
Kreistagsabgeordneten 386 ff., 397 ff. (Posen); 
der Mitglieder der hohenz. Amtsvertretungen 
399; der Kreisausschußmitglieder 401; der 
Kreisdeputierten 406; der Mitglieder der Kreis- 
kommissionen 404; der Provinziallandtags- 
abgeordneten 443 ff., 448 ff., 450 ff.; der 
Provinzialausschußmitglieder 452; der Mit- 
glieder der Provinzialkommissionen 454; des 
andesdirektors 455; der oberen Provinzial- 
beamten 457. - 
Wählbarkeit zum Stadtverordneten 104, 
105; Magistratsmitgliede 121, 122, 123; 
Gemeindeverordneten 178, 179; ländlichen Ge- 
meindevorsteher, Schöffen 189; Verbandsvor- 
steber 358; Kreistagsmitgliede 388, 397, 399; 
Kreisausschußmitgliede 401; Provinzialland- 
  
tagsabgeordneten 443, 449, 451; Provinzial- 
ausschußmitgliede 452. 
Wahlbezirke für Stadtverordnetenwahlen 106; 
für Gemeindeverordnetenwahlen 180; für 
Kreistagswahlen in den Wablverbänden der 
Städte, Landgemeinden (Landbürgermeistereien, 
Amtsverbände) 385 (385°), 390, 391. 
Wählerlisten für die Stadtverordnetenwahlen 
107, 111, 112, 113; für die Wahlen der 
ländlichen Gemeindevertretung 181; für die 
Kreistagswahlen 389. 
Wahlperiode, s. Amtsdauer. 
Wahlprotokoll und Führer des W. bei den 
Stadtverordnetenwahlen 108, 109, 111, 113; 
  
den Wahlen zum Magistrat 125: den Wablen 
zur ländlichen Gemeindevertretung 182; zum 
ländlichen Gemeindevorsteher oder Schöffen 190: 
allen Wahlen gemäß den Kr. Ordugn. 391: 
allen Wahlen gemäß der Prov. O. 444. 
Wahlreglement zu den Kr. Orduogn. 391; 
zur Prov. O. 444. 
Wahlverbände für die Kreistagswahlen 382ff. 
Wahlvorstand bei den Stadtverordneten- 
wahlen 108, 111, 112, 113; den Wahlen 
zum Magistrat 125, 126; zur ländl. Ge- 
meindevertretung 182; zum ländl. Gemeinde- 
vorsteher oder Schöffen 190; bei allen Wablen 
gemäß den Kr. Ordugn. 391; gemäß der 
Prov. O. 444. 
Währschaftssteuern 240°, 272. 
Waisen und Witwen, Unterstützung der W. 
und W. städtischer Beamten (Waisen-, Witwen- 
geld) 151, 152, 153; Steuerfreiheit der öffent- 
lichen Unterstützungen der W. und W. der 
Beamten, Geistlichen, Lehrer und Militärper- 
sonen 289. 
Waisenbäuser, Steuerfreibeit 276, 420. 
Waisenräte 2025. 
Waldungen keine Steuerprivilegien 278. 
Wanderlagersteuer 228, 317“, 327, 328; 
Einnahme der Kreise 411. 
Warnung, s. Ordnungsstrafen. 
Wartegelder, Steuerfreiheit 289. 
Wassergenossenschaften, Selbstverwal- 
tungskörper 12; Anlagen der W. gem##de- 
steuerfrei 275. 
Waferbaltungssschächte, Betriebsstätten 
17. 
Wasserleitungen als gewerbliche Unterneb= 
mungen der Gemeinden 2212; Gebühren- 
erhebung 2581; Beiträge 2582; befreit von 
der Gewerbesteuer 280; Besteuerung des Ein- 
kommens 297; Betriebsstätte 3017.