Full text : Rosenheimer Anzeiger. 63. Jahrngang (63)

Aum̃mer  98

Am  (

Ersengerner  argeer

Todes-Anzeige.

harsamstag  starb  für  sein  Vaterland  im  HL.azaret  zu

Bukarest  unser  Zyeitalt'ster  lieber  Sehn,  urser  guter  Beuder

Matthäus  Wepyerer

Jäger  in  elnam  bayer.  Neservo-Jäger-Balalllen,
Maschluen-Gewohr-Nempunnie,

in

XI  ShohF  am

Aller  ven  21  dahren.

5  5.

April  1917.

In  liefer  Trauer.

Inn,  dan

Mlehsel  u.  Ellsabein  Weyerer,  Eltern,
Michsel  u.  Manus  Weyerer,  Brnder.  z.  Zt.  im  Felde,
Ellsabelh  u.  Emilie  Weyerer,  Schwestern.

Hie  #l.  Serlengotles#llenste  floden  am  Montag,  den  320.  Aprll  um  9  Lihr  in  Nussdorl  slall.

tI.  Csünststas,  26.  Aprit  1817

DANKSACUNC.

Fürdle  vielen  Beweelse  sufrichlieer  Tellashme  bel  dem  Ableben  melner  lleben
Tochter,  unscher  tcuren  Schwester,  Braut,  Schwsgerin,  Tante,  Nichte  und  Base

Fräul.

Emma  Wagner

Ssprechen  wir  allen  Preunden  und  Bekannten  unseren  lnlgiten  Dank  zus.  (##anz  besonderer

Dans  den  wetten  Spendem
belm  leichenbegungals  und

der  vielen  Blumen  und  Kränze.,  sowie  für  dle  gtosse  Betelllgung
dem  hl.  Scelchpoltesdlenst  208.)

ROSEN!HôTM,  Alünchen  und  landahunt,  den  ?.  Abr  1017.

Die  liefrauernden  Hlinerblichenen:

Familie  Wagner,  Fräiz  Merk.

 

 

 

Präuze  und
Rranzschleifen

in  größter  Auswabl!

Bekanntmachung.

Wegen  der  om  Samktag.  28.  ds.  Mis.  staltfindenden  Abgabe
  der  Kruen  Lebenemittelkarten  erfolgt  die  Au#zahlung  der
lbohnungszoschüsse  für  den  Monat  April  bereits  am

Freitag,  den  27.  April
vormiltags  8—12  Uhr

in  großen  Nalhaussaale  (Eingang  Nalhausstraße)  gegen  Vorwess
der  ergangenen  Zuschriften.

Rosenheim,  den  25.  April  1917.
Stadtmagistrat.

 

-Kranzschleisen  werden  in  einer
Stunde  bedrucht

In  eillgen  Fellen  erbilte  Teleson  111

Karl  stemplluser,

17  vorm.  Frz.  Metzger,
Rosenhelm
Telefon  111  Max  Josef  Platz  27

 

 

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Bekanntmachung.

Betreff:  Impfung  pro  1017.  3123
4  Der  Termin  für  die  öffeatliche  Impfung  pro  1917
ist  auf

Dienstag,  den  1.  Mai  1917,

vorwittags  10  Uhr,

feslgesetzt  und  wird  dieselbe  in  der  stählische  n  Turuhalle
(Kaiser  krae)  vorgenommen.

Hiezu  stud  jene  impfflichtigen  AKlnder  zu  bringen,  deren
Schreibname  mit  den  Buchstaben

A.  B.  (I.  D,  k,  F,

 

G□.  HN
beginnt.

Die  Hontrolle  der  an  diesem  Tage  zur  Impsung  gelangten
  Kinder  findet  am

Dienstag,  den  S.  Mai  1917,
vormittages  10  Uhr
im  obengenannlen  TLokale  slatt.
Impfflichtig  sind  alle  jene  K##nder,  welche  im  Jahre  1916

Geberen  sind,  soforne  sie  nicht  die  natürlichen  Blaltern  über.

standen  haben,  oder  nicht  schon  im  Vorjahre  mit  Erfolg  geimpft
wurden,  ferner  solche  Kinder,  welche  aus  feüheren  Jahres
zur  dicesjahrigen  Impfung  verwiesen  sind.

ür  impfflichtige  Kinder,  welche  wegen  Kranbheit  oder
folgender  Privatimpfung  oder  aus  sonst  einem  Grunde  nicht  zur
Sffentlichen  Impfung  gebracht  werden  hönnen,  ist  die  Kinderungsursache
  durch  #in  du#tzliches  Seugnis  nachzuweisen.  Eltern,  Pflege.
eltern  und  Dormünder,  welche  für  Kinder  und  Dflegebefoblene
diesen  Uachweis  vorzulegen  unterlassen,  werden  mu  beldstrafe
die  zu  20  Mark  bestraft.

Ans  einen  Hause,  in  welchem  ansteckende  Krank.=beiten,
  wie  Ec  rlech,  Masern,  Diphteris,  Crony,  Neuch.
—  Flecktophse,  2#ths#tige  Es  zendn#gen  ober  die
natsrlichen  Pocken  hemschen,  dürfen  die  Impflinge  zum
allgemeinen  Termine  nicht  gebracht  wersden.

Die  Eliern  des  Impflings  oder  deren  Vertreler  haben  dem
Impfarzte  vor  der  Ausführung  vor  der  Impfung  uber  frühere

oder  noch  bestehende  Krankheiten  des  Amdes  mmuteilung  zu

maden.

Die  KAinder  mussen  zum  Impftermin  mit  raingewaschenem
  Kömer  unasd  mis  r#nlicher  Leihwäsche  gebracht
werden.

Eltern.  Pflegeeltern  und  Vormunder.  deren  Kinder  und
Dflegebefohlenen  trotz  dleser  amtlichen  Llufforderung  ohne  gesen
Ilichen  Grund  der  Impfung  oder  der  ihr  folgenden  Kontrolle  ent-4aegen
  werden,  haben  gemäß  &  14  des  Impfgesetzes  eine  ceeldstrafe
  bis  zu  50  Mans  oder  eine  Haststrase  bis  zu  3  Tagen  zu
gewärtigen.

Schließlich  wird  nech  bemerkt,  daß  für  Reftanten  und  die
Linder,  welche  im  Jahre  lylc  geboren  sind  und  etwa  zur  Impfung
  gebracht,  werden  wallen,  ein  besonderer  Termin  anberaumt
werden  wird.

Rosenheim,  den  26.  April  1917.

 

 

mit  Etwenmoes  in  ber  #  Veen
beim  zu  verkaufen.

Verantwortlich  fur  den  tedaktianellen  Teil:

Die  Jagendahfeilung

gibt  den  Damen  des

frauuubundes

and  ibren  Miigliedern  bekannt,
das;  am  Donnerslag.  den
20.  April,  nachmitags.

der  2.  rielversprechende

Vortrag

von  llerra  Konrektor  Wie
meyer  im  Vereinslokal  statllinder.
  Allen  verelirlen  Literabturfreundionen
  unsere  besondere
  Einlalurg  zur  morg#gen
Versammlung,  die  wieder
reichen  Kunsigenuss  verspricht.

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Studbtmealkret.

Cixeditio

La#c,  dis  l  Juni  zu  vermicten.  Näh.

Danksagung.

1  *  1  Für  die  virlin  Beweise  inniger  Teilnahme

anläßlich  des  Heldentodes  meines  lieben,  goten  Sehnes,
Bruderr.  Schwagers,  Onkels  und  Vellers  *-Josef

  Rupert  Rainer

Landflurmmann  bei  einem  bay  r.  Neserde-  Inf.-  Negt.

sprechen  wir  allen  Verwandlen  und  Wekannien  den
innigsten  Dank  aus.

Besonderen  Daak  dem  verehrl.
Veleranen  und  Kampfgenofsen-Berein  für  die  Dee  ligung
  beim  hl.  Seelengottesdien.  Allen  Jenen#  welche
meirem  lieben  Sohn  Liebesgaben  ins  Feld  gesandt
haben,  ein  herzliches  Bergell#  Goll

Um  serneres  Gedenken  im  Gebete  bitlen:
Rosenheim,  ten  24.  April  1917

Die  Nleftrasersaen  Miaserblheses.

Bekanntmachung.

Der  im  Monat  Mai  krefsende

Vieh-Markt

in  Prien

wird  am  3071

Samstag,  den  5.  Mai  d.  J.

abgehalten.  Ursprungszeugnisse  sind  mit  wbringen.
Pelen,  am  23.  April  1917.

Mankgemeinbeverwaliung  Pilen  a  Ch.

.  Bürgermeister  Haa#.

—..tiä#6fr..

Die  neuen

Hier-Aussebank-Hestmmungen

für  das  Gastwilsgewerbe
(giltig  fjür  Gastwüttschaften  in  Stadt  und  Land)
sind  laut  behördlicher  Anerdnung  in  sämtlichen  Ausschankstätten
  und  Lokalen  an  denutlich  sichtbarer  Stelle
anzuschlagen.
Die  Ausschank.  Bestimmungen  sind  in  Pl  akat-  Form
ab  Donnerétag  cihältlich  in  der

Sochduekerai  N.  Kiederma)r.  osenkeim

3#u'

raftiaen  Moadcen  23  Jabre  #t

f###  St  lle  als

Stmeizenn.

om  llebsten  hier

  

 

Mädchen

das  auch  Liebe  zu  Kindern  hat.  suckht
neben  der  Zrau  Sielle  Nah.  E  p.  d.

Arthur  H.  Rudloff.  —  Derantwortlich  für  Inserate:  Ei  Grosse.  —  Notationsdruck  und  Verlag  M.  —5  sämtl.  in  Rosenheim.