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Innern, das Reichsmarineamt, das Reichsschatzumt, das Reichspostamt, das Reichsjustiz-
amt, das Reichseisenbahnamt und das Reichskolonialamt. An der Spitze jedes Amtes steht
ein Staatssekretär.
XIV. Husbau des neuen Deutschen KReiches.
1. Milbelm I. als Kailer.
a) Seine Friedensarbeit.
In der nun folgenden Friedenszeit haben Kaiser Wilhelm und seine treuen
Diener an dem weiteren Ausbau des Reiches gearbeitet und auf manchen Gebieten
die Einheit hergestellt.
1. Wehreinheit. „Uns aber und unseren Nachfolgern in der Kaiserkrone wolle
Gott verleihen, allezeit Mehrer des Reiches zu sein, nicht in kriegerischen Erobe-
rungen, sondern in den Werken des Friedens.“ So schloß die erste Ansprache des
neuen Kaisers an das deutsche Volk 1871. Der Erhaltung des Friedens diente der
Dreibund, ein Vertrag, der mit Osterreich und Italien zum Schutz gegen russische
oder französische Angriffe geschlossen wurde. Aber Deutschland mußte auch im-
stande sein, sich selbst zu schützen. Die großen Erfolge, die das deutsche Heer er-
kämpft hatte, konnten nur durch eine starke Wehrkraft gegen neidische Feinde
gesichert werden. Darum sorgte der Kaiser unablässig für die Vermehrung und
Verbesserung des Heeres und der Flotte.
Im Kriege kann Deutschland heute über 4 Millionen Soldaten aufstellen. Die ganze
Landmacht ist in 27 Armeekorps eingeteilt. Wer zum Dienst tauglich ist, bleibt 2 Jahre (bei
der Kavallerie, reitenden Artillerie und Marine 3 Jahre) bei der Fahne, 5 (bzw. 4) Jahre in
der Reserve, und 5 Jahre in der Landwehr 1. Aufgebots. Bis zum 39. Lebensjahre gehört
er der Lanbwehr 2. Aufgebots und bis zum 45. Lebensjahre dem Landsturm an.
Auch die Flotte wurde vergrößert, nicht nur zum Schutz der heimatlichen Küste,
sondern auch, um Deutschlands Ehre in fremden Meeren zu sichern. Denn immer
mehr suchte der Deutsche auf dem Weltmarkte Absatzgebiete für die Erzeugnisse
seines Fleißes. Wilhelmshaven und Kiel wurden die beiden stark befestigten Häfen
für die Flotte. Eine bessere Verbindung zwischen der Nord= und Ostseeflotte sollte
ein Kanal herstellen, zu dem unter Kaiser Wilhelm der Grundstein gelegt wurde.
2. Rechtseinheit. Das ganze Reich bekam ein einheitliches Strafgesetzbuch.
Mit der Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde begonnen. Es ist unter
Kaiser Wilhelm II. in Kraft getreten. Eine einheitliche Gerichtsverfassung wurde
geschaffen. Darnach gibt es Amts-, Land= und Oberlandesgerichte. Der höchste
Gerichtshof ist das Reichsgericht in Leipzig.
3. Wirtschaftseinheit. Für das ganze Reich wurden einheitliche Münzen,
Maße und Gewichte eingeführt. Das Post= und Telegraphenwesen leitete der
Generalpostmeister Stephan. Er gründete den Weltpostverein, zu dem alle Staaten
der Welt mit geordnetem Postwesen gehören. Nun kann man Briefe und Pakete
nach allen Teilen der Erde senden. Bismarcks Plan, alle Eisenbahnen durch das
Reich ankaufen zu lassen, scheiterte zwar, doch gelang die Verstaatlichung in Preußen
und anderen Bundesstaaten.
4. Sorge für die Arbeiter. Trotz bitterer Erfahrungen schaute das Antlitz
des greisen Kaisers nach wie vor mild und freundlich auf sein Volk herab, dessen
Wohl ihm beständig am Herzen lag. Ganz besonders aber waren es die ärmeren