Full text: Landeskunde des Großherzogtums Hessen, der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck. (376)

18 Der Odenwald. 
Über die frühere Geschichte des Fürstentums Waldeck 
wissen wir, daß im frühen Mittelalter die Grafen von Schwa— 
lenberg an Diemel und Weser reich begütert waren. Ein 
Zweig derselben saß dann in Waldeck und stand im 14. und 
15. Jahrhundert in einer Art Lehnsverhältnis zu Hessen, das 
später zu hessischen Ansprüchen auf die Landeshoheit Veran— 
lassung gab und erst durch die Rheinbundsakte faktisch, durch 
Schiedsspruch des Bundestags 1847 rechtlich beseitigt wurde. 
Trotzdem war es inzwischen 1742 aus einer Grafschaft zum 
Reichsfürstentum erhoben worden. Seit 1867 steht es laut 
Staatsvertrag unter preußischer Verwaltung, ist aber nomi— 
nell noch selbständig. 
Der Odenwald. 
Den südöstlichen Teil des Gebiets, das wir betrachten 
wollen, nimmt der Odenwald ein, der sich nach Süden, Süd— 
osten und Osten über die hessischen Grenzen erstreckt, während 
sein West- und Nordrand innerhalb der hessischen Provinz 
Starkenburg liegen. Von diesen ist der Westrand am schärfsten 
ausgeprägt; an fast gerade nordsüdlich verlaufender Linie 
steigen unvermittelt die Berge mit ziemlich schroffem Abfall 
aus der Rheinebene auf, und wenn sich auch hier und da an 
den Fuß des Gebirges Terrassen anlagern, so sind sie doch nur 
schmal und können die Grenze der zwei aneinanderstoßenden, 
landschaftlich so verschiedenen Gebiete so gut wie nicht ver— 
wischen. Auch im Norden ist ein meist deutlich ausgeprägter, 
aber nicht so hoher Abfall zur Mainebene zu erkennen; nur 
zwischen Darmstadt, Sprendlingen, Dietzenbach, Urberach und 
Reinheim ist eine flachhügelige Landschaft vorgelagert, die sich 
im Süden eng an das Gebirge anschließt und nach den Ge— 
steinen, aus denen sie besteht, noch zum Odenwald gezählt 
werden muß. Ostlich von ihr greift als tiefe Bucht die breite 
Ebene der Gersprenz von Norden her in den Odenwald ein,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.