18 Der Odenwald.
Über die frühere Geschichte des Fürstentums Waldeck
wissen wir, daß im frühen Mittelalter die Grafen von Schwa—
lenberg an Diemel und Weser reich begütert waren. Ein
Zweig derselben saß dann in Waldeck und stand im 14. und
15. Jahrhundert in einer Art Lehnsverhältnis zu Hessen, das
später zu hessischen Ansprüchen auf die Landeshoheit Veran—
lassung gab und erst durch die Rheinbundsakte faktisch, durch
Schiedsspruch des Bundestags 1847 rechtlich beseitigt wurde.
Trotzdem war es inzwischen 1742 aus einer Grafschaft zum
Reichsfürstentum erhoben worden. Seit 1867 steht es laut
Staatsvertrag unter preußischer Verwaltung, ist aber nomi—
nell noch selbständig.
Der Odenwald.
Den südöstlichen Teil des Gebiets, das wir betrachten
wollen, nimmt der Odenwald ein, der sich nach Süden, Süd—
osten und Osten über die hessischen Grenzen erstreckt, während
sein West- und Nordrand innerhalb der hessischen Provinz
Starkenburg liegen. Von diesen ist der Westrand am schärfsten
ausgeprägt; an fast gerade nordsüdlich verlaufender Linie
steigen unvermittelt die Berge mit ziemlich schroffem Abfall
aus der Rheinebene auf, und wenn sich auch hier und da an
den Fuß des Gebirges Terrassen anlagern, so sind sie doch nur
schmal und können die Grenze der zwei aneinanderstoßenden,
landschaftlich so verschiedenen Gebiete so gut wie nicht ver—
wischen. Auch im Norden ist ein meist deutlich ausgeprägter,
aber nicht so hoher Abfall zur Mainebene zu erkennen; nur
zwischen Darmstadt, Sprendlingen, Dietzenbach, Urberach und
Reinheim ist eine flachhügelige Landschaft vorgelagert, die sich
im Süden eng an das Gebirge anschließt und nach den Ge—
steinen, aus denen sie besteht, noch zum Odenwald gezählt
werden muß. Ostlich von ihr greift als tiefe Bucht die breite
Ebene der Gersprenz von Norden her in den Odenwald ein,