Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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Untersecunda:
5  Stunden  wöchentlich.

Potenz=  und  Wurzellehre.  Lineare  Systeme.  Quadratische  Gleichungen  mit  einer
Unbekannten.

Anwendung  der  Aehnlichkeitslehre.  Cyclometrie.

Es  ist  wünschenswerth,  eine  Stunde  auf  geometrisches  Zeichnen  (geradlinige  und
Kreisfiguren,  planimetrische  Constructionen  2c.)  zu  verwenden.

Obersecunda:
5  Stunden  wöchentlich.

Logarithmen.  Imaginäre  und  complexe  Zahlen.  Theorie  der  guadratischen
Gleichungen.  Quadratische  Systeme.  Ebene  Trigonometrie.

Unterprima:
5  Stunden  wöchentlich.
Progressionen.  Zinseszins=  und  Rentenrechnung.  Combinatorik.  Stereometrie.

Oberpr  ima:
5  Stunden  wöchentlich.

Gleichungen  3.  und  4.  Grades.  Binomischer  Satz.  Moivre'scher  Satz.  Einfachste
unendliche  Reihen.  Elemente  der  analytischen  Geometrie  einschließlich  der  Lehre  von  den
Kegelschnitten.

Auf  allen  Stufen  wird  in  jeder  4.  Woche  eine  vom  Lehrer  zu  corrigirende  und  zu
censirende  Arbeit  angefertigt.  Extemporalia  nach  Bedürfniß.

36.  Sicherheit  und  Gewandtheit  im  bürgerlichen  Rechnen.

In  der  allgemeinen  Arithmetik  und  Algebra  müssen  die  Schüler  arithmetische  Umformungen
  geschickt  und  mit  Verständniß  für  die  Gründe  der  Operationen  ausführen
können  und  namentlich  Uebung  im  Auflösen  von  Gleichungen  besitzen.

Die  Schüler  sollen  die  Hauptsätze  der  Geometrie  und  deren  Beweise  kennen  und  im

Stande  sein,  Aufgaben,  die  kein  besonderes  Erfindungstalent  voraussetzen,  nach  constructiver,
  wie  analytischer  Methode  richtig  zu  lösen.

637.  Da  der  Unterricht  in  der  darstellenden  Geometrie  im  Wesentlichen  denselben  Dorstellende
Zweck  verfolgt,  wie  der  in  der  Stereometrie,  so  ist  derselbe,  wenn  irgend  thunlich  dem  ““  33
Lehrer  mit  zu  übertragen,  der  den  stereometrischen  Unterricht  ertheilt.  «

Lehrziel.