Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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22.  Januar  1917  mit  Wirkung  für  das  ganze  Reichsgebiet  anerkannt.  Eine  besondere
staatliche  Anerkennung  in  Bayern  ist  daher  nicht  geboten.

München,  den  18.  März  1918.
Dr.  v.  GBrettreich.

Veorzeichnis
der  Vereine,  Gesellschaften,  Kongregationen  usw.,  deren  Trachten  und  Abzeichen  als  Berufstrachten
und  Berufsabzeichen  für  die  Betätigung  in  der  Krankenpflege  im  Sinne  des  Reichsgesetzes
vom  7.  September  1915  in  widerruflicher  Weise  staatlich  anerkannt  sind:

1.  Bayerischer  Frauenverein  vom  Roten  Krenz.  Sitz  München.

1.  Schwestern.  Tracht:  Schwesternhaube  aus  weißem  Mull  mit  kleinen  Pünktchen,
Rotkreuzstreifen  am  Stirnrand,  mit  glattem  Stoff  gefütterter  Umschlag  und  Bindbänder,  die
unter  dem  Kinn  zu  einer  Schleise  gebunden  werden;  weißer  Umlegkragen  (Batist)  mit  spitzen
Ecken;  graues  Wollkleid  (Sonntagskleid),  Kleiderkragen,  Stoffgürtel,  schwarze  Schürze;  schwarzer
Mantel  in  Radform  (Ausgangskleid),  auf  dem  Umlegkragen  beiderseits  weiße  Patten  mit  dem
Roten  Kreuz.  Uberhaube  aus  schwarzem  Kaschmir  mit  seidenen  Bindbändern,  die  unter  der
weißen  Haubenschleife  gebunden  werden;  Arbeitskleid  aus  indigoblauem  Kattun  mit  hellblauen
kleinen  Pünktchen,  blaue  Arbeitsschürze  mit  feinen  weißen  Streifen.  —  Abzeichen:  Schwesternbrosche
  (kreisrunde  Porzellanplatte)  in  Silber  gefaßt  mit  Rotem  Kreuz  auf  weißem  Grunde
und  mit  schwarzem  Rande.  Auf  dem  weißen  Grunde  die  Inschrift:  „Bayerischer  Frauenverein“
in  schwarzen  Buchstaben.

2.  Freiwillige  Hilfsschwestern.  Tracht:  die  der  Schwestern.  —  Abzeichen:
das  der  Schwestern.

3.  Landkrankenpflegerinnen.  Tracht:  Weiße  Haube  mit  Rotkreuz-Streifen  am
Stirnrand  und  Bindbändern,  die  unter  dem  Kinn  zu  einer  Schleife  gebunden  werden;
Armelschürze  und  Verbandtasche.  —  Abzeichen:  Eirunde  Brosche  (auf  weißem  Grunde  das
Rote  Kreuz  und  auf  blauem  Rande  in  weißer  Farbe  die  Aufschrift  „Land-Krankenpflege  des
Bayerischen  Frauenvereins“);  weiße  Armbinde  mit  dem  Roten  Kreuz  und  der  Umschrift
„Landkrankenpflegerin  des  Bayerischen  Frauenvereins  vom  Roten  Kreuz"“.

4.  Helferinnen.  Tracht:  Ausgangstracht:  weiße  Haube  aus  glattem  Stoff,  Bänder
rückwärts  gebunden,  weißer  glatter  Umlegkragen  mit  spitzen  Ecken,  graues  Wollkleid  mit
Gürtel,  schwarze  Schürze,  Mantel  von  mittelgrauem  Loden  mit  Umlegkragen  und  halblanger
abknöpfbarer  Pelerine  mit  runder  Kapuze,  Überhaube  aus  schwarzem  Kaschmir  mit  schwarzem,
schmalem  Seidenband  über  die  weiße  Haube  gebunden.  Arbeitskleid:  indigoblauer  Kattun
mit  weißen  kleinen  Pünktchen,  blaue  Arbeitsschürze  mit  feinen  weißen  Streifen.  —  Abzeichen: