Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht der Fürstentümer Reuß älterer und jüngerer Linie.

Erster Abschnitt. Das Fürstentum Reuß j. L.L 67 
Justiz, die Geschäfte eines Gefängnisvorstehers: in Gera 
der Erste Staatsanwalt, in den anderen Orten, in denen 
Gerichtsgefängnisse bestehen, je der aufsichtsführende 
Amtsrichter und zwar nach Maßgabe der Gefängnisordnung 
vom 6. Februar 1897. 
Es bestehen aber noch Strafanstalten außerhalb des 
Staatsgebiets, in denen Strafgefangene des Fürstentums 
auf Grund des zwischen diesem und noch sechs anderen 
Staaten, darunter dem Fürstentum Reuß älterer Linie, 
am 28. Oktober 1876 abgeschlossenen, bis zum 1. Juli 1925 
unkündbaren Staatsvertrags untergebracht werden können. 
Die Verwaltung dieser Strafanstalten wird je von der 
Regierung des Staates geleitet, in dessen Gebiet die be- 
treffende Anstalt gelegen ist, während die Regierungen 
der übrigen beteiligten Staaten nur befugt sind, durch 
Kommissarien von den Anstaltsverwaltungen Kenntnis zu 
nehmen und Anträge zu stellen. 
IV. Die Verwaltung in Kirchen- und Schulsachen. 
8 32. 
Die Verwaltung in Kirchensachen im 
allgemeinen. 
Die Verwaltung des Staates in Sachen der Kirche ist 
kein Ausfluß der Staatsgewalt wie bei aller sonstigen staat- 
lichen Verwaltungstätigkeit, sondern der landesherrlichen, 
historisch begründeten Kirchengewalt. Diese ist eine 
weltliche Gewalt des Landesherrn, keine geistliche Gewalt. 
Infolgedessen besteht auch die Verwaltung des Staates in 
Kirchensachen, mag sie nun vom Landesherrn direkt oder 
von den Staats- bzw. Kirchenbehörden ausgehen, nicht in 
der „Verwaltung des göttlichen Wortes“, sondern lediglich 
in der Ausübung der „landesherrlichen, polizeilichen Rechts- 
gewalt über die Kirche“. Unter Kirche im Sinne des 
modernen Kirchenrechts versteht man eine Korporation, 
einen Verband, eine weltliche Vereinigung von Menschen 
zur gemeinsamen öffentlichen Feier des Gottesdienstes; sie 
ist eine Religionsgesellschaft, die ihre Angelegenheiten 
selbständig verwaltet ($ 5). Ist auf sie noch ein Teil:der 
5*
	        
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