106 m. Verwaltung des Deutschen Reiches.
t) das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatver-
sicherung, seit 1901, mit einem Beirat aus Sachverständigen
des Versicherungswesens: zuständig sowohl für Erteilung der
Konzessionen, als für Überwachung der Versicherungsgesellschaften;
8) die Reichsversicherungsanstalt für Privat-
angestelltenversicherung, errichtet 1912 (s. S. 44);
h) das Statistische Amt des Deutschen Reiches,
welchem u. a. die Durchführung der Volkszählungen (s. S. 94)
obliegt. Seit 1902 besteht auch eine besondere „Abteilung zur
Pflege der Arbeiterstatistik“;
i) die Normal-Eichungs-Kommission (s. S. 31);
k) die Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen:
die Seeämter als erste und das Ober-Seeamt in Berlin
als zweite Instanz;
1) das Kanalamt (S. 85).
3. das Auswärtige Amt des Deutschen Reiches
umfaßt drei. Abteilungen: a) die politische für die äußeren
politischen Angelegenheiten, b) für Handelspolitik und Konsulats-
wesen (s. S. 86), c) die Rechtsabteilung. Über den Bundes-
ratsausschuß für die Auswärtigen Angelegenheiten (s. S. 53);
4. das Reichsmarineamt, seit 1889 (s. S. 84), für
die Verwaltung der Marine; ihm untersteht auch die Deutsche
Seewarte in Hamburg mit ihren „Sturmwarnungsstellen“
zur Sicherung der Seeschiffahrt (Wetterberichtel);
5. das Reichseisenbahnamt, errichtet 1873 (s. S. 78);
6. das Reichspostamt seit 1880, als Generalpostamt 1876
errichtet (s. S. 81); ihm untersteht auch die Reichsdruckerei.
7. das Reichsjustizamt, errichtet 1877 (s. S. 26); ihm
untersteht seit 1917 das bisher dem Reichsamte des Innern
unterstellte Patentamt als Anmeldungs= und Spruchbehörde
für Patente und Warenzeichen (s. S. 34).
8. der Rechnungshof des Deutschen Reiches (s. S. 101);
9. die Verwaltung der Reichsbank (s. G. 33);