104 Deutschland.
jenes leuchtende Ziel. Der mächtigste, rein deutsche Staat, das „Schwert
Deutschlands“, bietet das Bild schwerer Krankheit, des rücksichtslosesten Kampfes
gegen das eigene verfassungstreue Volk von Seiten einer Regierung, die den
Lebensberuf des eigenen Staates sowohl in der fortschreitenden Entwickelung
des Verfassungslebens, als in der schleunigsten Schlichtung des deutsch-däni-
schen Streites in rein deutschem Interesse bisher, nicht erkannt hat. Ge-
sinnungen und Entschlüsse aber eines mackellos wort= und verfassungstreuen
Fürsten, dessen Ahnen im Heldenbuche der deutschen Nation verzeichnet stehen
und dessen eigener Name inmitten seiner Mitfürsten wie im deutschen Volke
den besten Klang hat, Gesinnungen und Entschlüsse, wie sie Ew. Hoheit der
Landesversammlung als die Ihrigen haben verkünden lassen, sind Trostesworte
in tiefem Schmerz. Sie werden jene Schatten wieder verschwinden machen
und der politischen Verzweiflung vorbeugen, die anderorts in deutschen
Landen schon ihr unheimliches Antlitz zu zeigen beginnt. Wie die Landes-
versammlung in vollster Uebereinstimmung mit Ew. Hoheit das Erbfolgerecht
des Herzogs Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg als
begründet anerkennt, so flehet dieselbe Gottes Segen herab auf Ew. Hoheit
Entschiedenheit und Beharrlichkeit in Verfechtung der ungeschmälerten Rechte
unserer theueren deutschen Bruderstämme im Norden. Jene Rechte und Deutsch-
lands Ehre sind unzertrennlich. Seien Ew. Hoheit der vollsten Hingebung
des braunschweigischen Landes und seiner Vertreter gewiß, wenn es gilt, die
dänischen Unterdrücker mit Waffengewalt aus dem deutschen Vaterlande zu
vertreiben.“
15. Dec. (Mecklenburg). Der Landtag lehnt eine Petition für
Schleswig-Holstein ab und läßt dieselbe dem Antragsteller zurück-
geben.
17. „ (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beschließt einstimmig,
die Regierung um sofortige Vorlegung eines Gesetzesentwurfs über
Einführung voller Gewerbefreiheit und Freizügigkeit zu ersuchen.
„ „ (Hannover). Eine große Volksversammlung beschließt
eine Petition an das Ministerium für Einberufung des Landtags.
Der Minister lehnt das Begehren in seiner Antwort ab.
„ „ (Bayern). Der König lehnt das Begehren mehrerer Adressen
um Einberufung des Landtags ab, erklärt sich dagegen in einem
Handschreiben an den Minister des Auswärtigen für das Erbfolge-
recht des Herzogs Friedrich:
„ . . . Indem Ich die von Ihnen bisher befolgte Politik gutheiße, nehme
Ich Veranlassung zu erklären, daß Ich den Stipulationen des Londoner
Protokolls fortwährend die Anerkennung verweigerte, und ebenso entschieden
Meine Zustimmung für einen nachträglichen Beitritt hiezu verweigern werde,
daß Ich die Erbansprüche der herzoglichen Schleswig-Holstein-Sonderburg=
Augustenburgischen Linie für rechtlich begründet erachte und bereit bin,
mit allen Kräften für die Durchführung der hiedurch beding-
ten Politik für die Rechte der Herzogthümer und Deutschlands
einzustehen, in dem festen Vertrauen, daß Ich Mich hiebei in voller Ueber-
einstimmung mit Meinem treuen Volke befinde. — Aber getreu Meinen Pflichten
als deutscher Bundesfürst und wohl erwägend die Lage der Dinge, hoffe Ich
der Zustimmung aller Besonnenen sicher zu sein, wenn ich das vorgesteckte
Ziel bei dem Bunde und durch den Bund zu erreichen strebe. — Ich
trage Ihnen auf, mir unverweilt die nöthigen Vorschläge zu unterbreiten, um
Meine hier dargelegten Absichten in's Werk zu setzen, und ermächtige Sie,
von dieser Meiner Entschließung auch öffentlich Kunde zu geben.“