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18. Dec. (Preußen). Das Abgeordnetenhaus richtet, bevor es über
die von ihm in Folge der schleswig-holsteinischen Verwickelung ge-
forderte Bewilligung eines Anlehens von 12 Mill. Thalern Be-
schluß faßt, eine Adresse an den König mit der dringenden Bitte:
„vom Londoner Vertrag zurückzutreten, den Erbprinzen von Augu-
stenburg als Herzog von Schleswig-Holstein anzuerkennen und dahin
wirken zu wollen, daß der deutsche Bund ihm in der Besitzergreifung
und Befreiung seiner Erblande wirksamen Beistand leiste.“ (s. Preußen.)
„ „ (Baden) nimmt einen Geschäftsträger des Königreiches Ita-
lien an.
„ „ (Frankfurt). Der gesetzgebende Körper beschließt einstimmig,
den Senat zu ersuchen, sich bei dem schleswig-holsteinischen Anlehen
mit 100,000 Thalern zu betheiligen.
19. „ (Holstein). Der sächsische General v. Hake übernimmt den
Oberbefehl über die Exekutionstruppen (12,000 Sachsen und Han-
noveraner, 10,000 Oesterreicher und Preußen) und erläßt seinen
ersten Tagesbefehl.
„ „ (Weimar). Der Landtag bewilligt einstimmig den von der
Regierung verlangten Credit von 500,000 Thalern nebst der Er-
mächtigung zur Erhebung einer Kriegssteuer und ermächtigt die Re-
gierung fast einstimmig, sich an der schleswig- holsteinischen Anleihe
mit 150,000 Thalern zu betheiligen.
„ „ (Frankfur). Der Senat sucht sich in Antwort auf den Be-
schluß des gesetzgebenden Körpers vom 9. Dec. über sein Vexhalten
in der Abstimmung am Bunde vom 7. d. M. zu rechtfertigen.
„ „ (Anhalt). Der Landtag spricht sich mit Mehrheit für die voll-
ständige Trennung der Herzogthümer von Dänemark aus. Die
Curie der Ritterschaft stimmt dagegen.
„ „ (Hessen-Darmstadt). H. v. Gagern wird zum Gesandten
am Hofe von Oesterreich ernannt.
„ „ (Mecklenburg). In Rostock erläßt die Polizei eine Anzahl
von Strafurtheilen wegen Theilnahme am Nationalverein.
20. „ (Holstein). Die 5000 Mann österreichische Reservetruppen
rücken in Hamburg ein.
21. „ (Versammlung von Mitgliedern der Landesvertre-
tungen sämmtlicher deutschen Staaten in Frankfur).
Dieselbe beschließt einstimmig durch Acclamation, ohne Debatte, fol-
gende vom Ausschusse einstimmig beantragte und vom bayerischen
Abgeordneten Edel begründete
Erklärung der Rechte: „Die wirksame Sicherung der Rechte Deutsch-
lands an Schleswig- Holstein beruht unbedingt auf Loslösung der Herzogthümer
von Dänemark. Der Tod Friedrichs VII. hat die Verbindung der Herzog-
thümer mit Dänemark gelöst. Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852,
ohne Zustimmung der Volksvertretung und der berechtigten Agnaten zu Stande
gekommen und vom Bunde nicht anerkannt, begründet kein Thronfolgerecht
Christlan's IX. in den Herzogthümern. Im Gange des Rechts ist Friedrich