110 Deutschland.
vernommen, daß Ew. k. H. Regierung bereit ist, die gute Sache deutschen
Rechts und Interesses in. den Herzogthümern zu schützen. . . ."
24. Dec. (Holstein). Die Bundestruppen besetzen Altona. Die Statt
proclamirt sofort den Herzog Friedrich als ihren rechtmäßigen
Landesherrn.
26. „ (Holstein). In jeder Stadt des Landes wird, sobald die Dänen
sie geräumt haben und die Bundestruppen eingezogen sind, sofort von
der Bevölkerung — ohne die mindeste Unordnung — Herzog Fried-
rich als legitimer Landesherr proclamirt. Hie und da werden die-
jenigen Beamteten, welche dem dänischen Könige den Huldigungs-
eid geleistet haben, gewaltsam entfernt. Gegen beides erklären sich
die Bundescommissäre durch öffentliche Bekanntmachung:
„ . . . Nicht nur, daß man hier und da so weit gegangen ist, anstatt die
Entscheidung des h. deutschen Bundes zu erwarten, durch aufgeregte Ver-
sammlungen den Erbprinzen Friedrich von Augustenburg als Herzog von
Holstein förmlich proclamiren zu wollen, so hat man sich anderwärts in straf-
barer Nichtachtung der Gesetze des Landes so weit hinreißen lassen, verfassungs-
mäßig eingesetzte, unter Unserem Schutz stehende Behörden außer Thätigkeit
setzen zu wollen, und Unsern Entschließungen wegen Entlassung von Be-
amten, welche das Vertrauen des Landes nicht genießen, durch gewaltsame
Entfernung derselben vorzugreifen. Haben Wir auch Kundgebungen der An-
hänglichkeit und Liebe für das Augustenburger Haus, so lange es dabei bleibt
und die gesetzlichen Schranken innegehalten werden, nicht entgegenzutreten, so
können doch derartige bedrohliche, gegen die Autorität des deutschen Bundes
gerichtete Ausschreitungen, sowie Angriffe auf die Person einzelner Beamten
in keiner Weise gebuldet werden. . . ."
Trotzdem fährt eine Stadt nach der andern fort, sogleich nach
Abzug der Dänen den Herzog Friedrich zu proclamiren.
„ „ (Bayern). Ein Ministerialerlaß erklärt die Verbindung der
Comités für Schleswig- Holstein mit dem 36er Ausschuß der Frank-
furter Abgeordnetenversammlung für unvereinbar mit dem bestehen-
den Vereinsgesetz.
„ „ (Holstein). Die Universität Kiel richtet noch vor. dem Abzuge
der Dänen aus der Stadt eine Huldigungsadresse an den Herzog
Friedrich und eine Eingabe an den deutschen Bund um Schutz der
Landesrechte. Die Decane aller vier Facultäten überbringen die
Adresse dem. Herzog Friedrich nach Gotha.
27. „ (Bundestag). Der englische Gesandte richtet an die Bundes-
versammlung im Auftrage des Grafen Russell eine Note, in welcher
dieselbe vor „übereilten“ Schritten gewarnt und ihr mit „ernsten
Verwickelungen“ gedroht wird. Um solcherlei zu vermeiden, schlägt
England eine Conferenz sämmtlicher Unterzeichner des Londoner
Protokolls und eines Vertreters des deutschen Bundes an irgend
einem Ort, über den man sich vereinigen würde, vor (s. England).
„ „ (Preußen). Der König lehnt die in der Adresse des Abg.=
Hauses ausgesprochene Bitte um Rücktritt vom Londoner Vertrage
ab und verlangt vom Abg.-Hause die bedingungslose Bewilligung
des geforderten Anlehens (s. Preußen).