Deutschland. 113
Herzog Friedrich erläßt eine Proclamation an die Schleswig-
Holsteiner:
„ . . . Eurem Rufe habe ich mich nicht entziehen wollen. Ich erfülle
eine unabweisliche Pflicht, wenn ich nicht länger zögere, die Sorgen dieser
ernsten Zeit mit Euch zu tragen. Verwickelungen, welche vor meinem Re-
gierungsantritte entstanden, haben den deutschen Bund veranlaßt, zur Wah-
rung der Landesrechte gegen die bis dahin in Holstein factisch bestehende Ge-
walt einzuschreiten; Commissäre des Bundes haben die Verwaltung des Landes
übernommen. Die Bundesexecution, von Anfang an nicht gegen meine Re-
gierung gerichtet, ist jetzt gegenstandslos geworden. Ich habe nie einen
Zweifel darüber gelassen, daß ich die Rechte des Landes in ihrem ganzen Um-
fange anerkenne und zur Geltung bringen will. Ich halte mich überzeugt,
daß auch der deutsche Bund die Gründe, welche ihn zur Anordnung commis-
sarischer Verwaltung bewogen, für beseitigt erkennen wird. Ich habe die
begründete Zuversicht, daß der gegenwärtige Zwischenzustand nur von kurzer
Dauer sein wird, und hege die Erwartung, daß meine getreuen Unterthanen
die vom Bunde angeordnete vorläufige Verwaltung achten
und Conflicte vermeiden werden. Schleswig-Holsteiner ! Ich brauche
Euch nicht zu sagen, wie ich Euch die Liebe und Treue, welche Ihr mir ent-
gegenbringt, danke. Ihr steht mit einer Einmüthigkeit und Entschlossenheit
zu mir, welche der Welt beweisen werden, daß mein Souveränetätsrecht in
Eurer freien Ueberzeugung, Eurer Vaterlandsliebe und Euren unbeugsamen
Willen eine sichere Stütze findet. Danket mit mir dem allmächtigen Gott,
der uns bis hierher geführt hat. Er wird uns dann auch weiter führen.“
31. Dec. (Württemberg). Der Minister v. Hügel gibt der II. Kam-
mer die erbetene unumwundene Erklärung, die Regierung erachte
sich aller Verbindlichkeiten des Londoner Protokolls entbunden, sie
erachte den Herzog Friedrich aus dem Hause Augustenburg als zur
Erbfolge in Schleswig-Holstein berechtigt und habe in diesem Sinne
ihrem Bundesgesandten eine entschiedene Instruction zugehen lassen;
zwischen den Regierungen von Württemberg, Bayern und Sachsen
herrsche in dieser Angelegenheit volle Uebereinstimmung.
„ „ (Kurhessen). Unerwartete Vertagung der Ständeversammlung
durch den Kurfürsten.