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des Abg.- Hauses seine Gegenanträge gegen die Novelle zum Mi-
litärgesetz ein.
17. März. Die Jubelfeier des Aufrufs „An mein Volk" erfolgt in
Berlin offiziell mit militärischem Pomp; die Stimmung der Be-
völkerung ist, eine frostige; die Gewerbe lehnen die Theilnahme an
der Feier ab.
20. „ Der Regierungscommissär lehnt in der Militärcommission
des Abg.-Hauses den vom Abg. Forckenbeck eingebrachten Entwurf
eines Militärgesetzes ab, namentlich die zweijährige Dienst-
zeit, mit der Erklärung, daß darüber keine Verständigung mög-
lich sei.
23. „ Die Regierung lehnt durch ihren Vertreter den im Abg.-Hause
eingebrachten Entwurf eines Ministerverantwortlichkeits-
gesetzes ab.
24. „ Resolutionen des Abg.-Hauses über das Unterrichtswesen
als Grundlage für ein künftiges Unterrichtsgesetz.
29. „ Abschluß eines Handelsvertrags zwischen Preußen und
Belgien in Berlin im Sinn und Geist des franz.- preuß. Han—
delsvertrages.
30. „ Die preuß. Regierung bricht entschieden mit der Partei des Na-
tionalvereins: die Süddeutsche Zeitung und die Wochenschrift
des Vereins werden in Preußen verboten.
31. „ Der Finanzminister legt dem Abg.-Hause einen Gesetzesentwurf
betr. die Feststellung der Uebersicht der Staatsrechnung von 1862 vor.
„ „ Neue Debatte über die polnische Frage im Abg. Hause ge-
legentlich der eingegangenen Petitionen gegen die Convention mit
Rußland. Das Haus geht nach dem Antrage der Commission,
daß die Convention thatsächlich rückgängig geworden sei und sonach
die Petitionen als durch den Beschluß des Hauses vom 28. Febr.
erledigt betrachtet werden müßten, zur Tagesordnung über.
14. April. Der Abg. Bärst erstattet der Budgetcommission einen
Vorbericht über das von der Regierung dem Abg.-Hause vorgelegte
Militärbudget für 1863 und trägt neuerdings auf Trennung
des Extraordinariums vom Ordinarium, auf Verweisung aller Kosten
für die Armeereorganisation ins Exrtraordinariums und auf den Ab-
strich derselben mit 5,972,462 Thlrn. an. Die Commission beschließt,
die eingehende Behandlung. des Militärbudgets zu verschieben, bis die
Militärcommission ihre Berathung des Forckenbeck'schen Entwurfs
eines Militärgesetzes im Gegensatz gegen die von der Regierung
eingebrachte Novelle beendigt haben werde.
16. „ Die Militärcommission des Abg.-Hauses beschließt mit
16 gegen 3 Stimmen den Forckenbeck'schen Entwurf eines Militär-
gesetzes ihren Anträgen an das Haus im Gegensatz gegen die von
der Regierung beantragte Militärnovelle zu Grunde zu legen,