Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Preußen. 143 
Zollvereins sind zwischen den Vereinsregierungen eröffnet worden. Meine 
Regierung, festhaltend an der Handelspolitik, welche sie im vollen Einklang 
mit der Landesvertretung befolgt, ist in diese Verhandlungen mit dem ernsten 
Bestreben eingetreten, das Band, welches die materiellen Interessen des größten 
Theils von Deutschland umschließt,  unter Aufrechthaltung des mit Frankreich 
geschlossenen Vertrags von neuem zu befestigen, und demnächst, sobald der 
Zollverein in seinem Fortbestand gesichert sein wird, seine Beziehungen zu dem 
österreichischen Kaiserstaat zu regeln. Um der von der Tagespresse in ge- 
fahrdrohender Weise beförderten Aufregung im Land entgegenzuwirken, hat 
Meine provisorische Verordnung gegen derartige Ausschreitungen auf Grund 
des Art. 63 der Verfassungsurkunde erlassen werden müssen. Diese Verord- 
nung wird mit einem Gesetzentwurf wegen Abänderung einiger Bestimmungen 
des Preßgesetzes und Strafgesetzbuchs Ihnen zur verfassungsmäßigen Beschluß- 
nahme vorgelegt werden. Die auf die Wiederherstellung des frühern König- 
reichs Polen gerichteten aufständischen Bewegungen haben die Ruhe unserer 
Gränzprovinzen bedroht. Wir dürfen uns Glück wünschen, daß die von Mir 
angeordnete Truppenaufstellung und das kräftige Auftreten Meiner Behörden 
Preußen vor ernsteren Nachtheilen behütet haben. Der deutsche Bund hat be- 
schlossen, auf dem Wege der Execution diejenigen bundesrechtlichen Forderungen zur 
Geltung zu bringen, welchen die Regierung Sr. Maj. des Königs von Däne- 
mark in Betreff der Herzogthümer Holstein = Lauenburg bisher nicht genügt 
hat, oder bis zum Eintritt der Execution nicht genügen wird. Im Fall eines 
den Executionstruppen überlegenen Widerstands ist die Mitwirkung preußischer 
und österr. Streitkräfte in Aussicht genommen. Sollte dieser Fall eintreten 
und Verwendung außerordentlicher Mittel erheischen, so wird Meine Regie- 
rung dem Landtag deßhalb die erforderlichen Vorlagen machen. Von dem bis- 
herigen Verlauf der Verhandlungen über die von der kais. österr. Regierung 
angeregte Bundesreform wird Meine Regierung dem Landtag Mitthei- 
lungen zugehen lassen. Ich habe die Mängel der bestehenden Bundesverfassung 
niemals verkannt, aber zu ihrer Umgestaltung weder den gegenwärtigen Mo- 
ment noch die eingeschlagenen Wege für richtig gewählt halten können. Tief 
werde Ich es bedauern, wenn die von Mir gegen Meine Bundesgenossen aus- 
gesprochene Befürchtung sich bewahrheiten solle: daß die Schwächung des Ver- 
trauens, dessen die Bundeseinrichtungen zur Erfüllung ihrer Zwecke bedürfen, 
und die Unterschätzung der Vortheile, welche sie den Mitgliedern des Bundes 
in der gegenwärtigen Lage Europa's gewähren, das alleinige Ergebniß von 
Reformversuchen sein würden, welche ohne Bürgschaft des Gelingens unter- 
nommen wurden. Diese Bürgschaft aber kann nur solchen Reformen beiwohnen, 
welche, in gerechter Vertheilung des Einflusses nach dem Verhält- 
nisse der Macht und der Leistungen, dem preußischen Staat die ihm in 
Deutschland gebührende Stellung sichern. Dieses gute Recht Preußens 
und mit ihm die Macht und die Sicherheit Deutschlands zu 
wahren, sehe Ich als Meine hl. Pflicht an. Meine Herren! Wir stehen in 
einer bewegten Zeit, vielleicht an der Schwelle einer bewegteren Zukunft, um 
so dringender richte Ich an Sie die Aufforderung, an die Lösung Unserer 
innern Fragen mit dem ernsten Willen der Verständigung heranzutreten. Das 
Ziel kann aber nur dann erreicht werden, wenn die für die preußische Monar- 
chie unentbehrliche Macht des königl. Regiments ungeschwächt erhalten 
wird, und Ich von Ihnen bei der Ausübung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte 
in der Erfüllung Meiner landesherrlichen Pflichten unterstützt werde. Gemein- 
sam haben Wir für Ehre und Wohl des Vaterlands zu wirken. Dieser Auf- 
gabe sind meine Bestrebungen unwandelbar und ausschließlich gewidmet, und 
in unerschüttertem Vertrauen auf die Treue Meines Volks hoffe ich dieselbe 
so zu lösen, wie Ich es vor Gott verantworten kann.“ 
10. Nov. Das Herrenhaus beschließt eine Antworts-Adresse an den 
König, das Abg.-Haus dagegen unterläßt es. Der Minister des
	        
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