144 Preußen.
Innern legt dem erstern die Preßordonnanz vom 1. Juni und
den Entwurf einer Preßgesetznovelle vor, mit der Bemerkung,
die Regierung hoffe, daß das Haus den Nothstand, welcher die
Verordnung vom 1. Juni veranlaßte, anerkennen und gleichzeitig
genehmigen werde, daß die Verordnung vom 1. Juni so lange
in Kraft bleibe, bis die beantragte Abänderung des Preßgesetzes
erfolgt und dadurch ein anderer Zustand in den betreffenden Ver-
hältnissen herbeigeführt sei.
12. Nov. Das Abg.-Haus wählt neuerdings mit 224 gegen 37 Stim-
men, welche auf den Candidaten der ministeriellen Partei fallen,
Grabow zu seinem Präsidenten, v. Unruh und v. Bockum-Dolffs zu
Vicepräsidenten.
13. „ Der Finanzminister legt dem Abg.-Hause den Staatshaus-
haltsetat und den Nachtragsetat für 1863, das Budget für 1864,
endlich die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben von
1862 vor.
13. „ Rede des Abg. Joh. Jacoby an seine Wähler im zweiten
Berliner Wahlbezirk (Hindeutung auf eine Steuerverweigerung als
das letzte Mittel zu Lösung des schwebenden Conflictes).
18. „ Das Herrenhaus ertheilt mit 37 gegen 8 Stimmen der
Preßordonnanz vom 1. Juni seine Genehmigung und erklärt,
daß es ein dringendes Bedürfniß zur Aufrechthaltung der öffentlichen
Sicherheit und der staatlichen Ordnung sei, jene Verordnung so
lange in Wirksamkeit zu erhalten, bis mit Zustimmung beider
Häuser des Landtags anstatt derselben andere gesetzliche Bestim-
mungen in Wirksamkeit treten können.
19. „ Debatte des Abg.-Hauses über die Preßordonnanz. Die
vom Präsidenten bezeichneten Referenten Simson und Gneist bean-
tragen: 1) Nach §. 63 der Verfassung der Preßordonnanz die Genehmi-
gung zu versagen; 2) nach §. 103 der Verfassung zu erklären: die
Preßordonnanz sei weder zur Aufrechthaltung der Ordnung, noch
zur Beseitigung eines Nothstandes erforderlich, eine Beschränkung
der Preßfreiheit überhaupt nicht im Verordnungswege zulässig, auch
der Inhalt der Preßordonnanz der Verfassung entgegen. Der An-
trag 1 wird mit 278 gegen 39, der Antrag 2 Absatz a und b
mit großer Majorität, Absatz c mit 269 gegen 46 Stimmen an-
genommen.
„ „ Das Herrenhaus nimmt die ihm vorgeschlagene Adresse
mit 72 gegen 8 Stimmen an:
„Ew. Maj. haben mit eben so viel Milde wie Festigkeit es ausgesprochen,
daß von den Rechten des Königthums nichts vergeben werden darf . . . Ew.
Maj. in diesen Wegen mit unerschütterlicher Treue zur Seite zu stehen, wird
das Herrenhaus sich zur heilig. Pflicht machen. . . Wir werden auch gern zu
dem Friedenswerke mitwirken, welches Ew. Maj. dadurch beabsichtigen, daß
die Befugnisse der Staatsregierung zu Leistung der nothwendigen Ausgaben,
für den Fall, daß eine Einigung über den Staatshaushalts-Etat nicht zu