Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

 
144                 Preußen. 
Innern legt dem erstern die Preßordonnanz vom 1. Juni und 
den Entwurf einer Preßgesetznovelle vor, mit der Bemerkung, 
die Regierung hoffe, daß das Haus den Nothstand, welcher die 
Verordnung vom 1. Juni veranlaßte, anerkennen und gleichzeitig 
genehmigen werde, daß die Verordnung vom 1. Juni so lange 
in Kraft bleibe, bis die beantragte Abänderung des Preßgesetzes 
erfolgt und dadurch ein anderer Zustand in den betreffenden Ver- 
hältnissen herbeigeführt sei. 
12. Nov. Das Abg.-Haus wählt neuerdings mit 224 gegen 37 Stim- 
 
men, welche auf den Candidaten der ministeriellen Partei fallen, 
Grabow zu seinem Präsidenten, v. Unruh und v. Bockum-Dolffs zu 
Vicepräsidenten. 
13.  „   Der Finanzminister legt dem Abg.-Hause den Staatshaus- 
haltsetat und den Nachtragsetat für 1863, das Budget für 1864, 
endlich die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben von 
1862 vor. 
13. „ Rede des Abg. Joh. Jacoby an seine Wähler im zweiten 
 
 
 
Berliner Wahlbezirk (Hindeutung auf eine Steuerverweigerung als 
das letzte Mittel zu Lösung des schwebenden Conflictes). 
18.   „ Das Herrenhaus ertheilt mit 37 gegen 8 Stimmen der 
Preßordonnanz vom 1. Juni seine Genehmigung und erklärt, 
daß es ein dringendes Bedürfniß zur Aufrechthaltung der öffentlichen 
Sicherheit und der staatlichen Ordnung sei, jene Verordnung so 
lange in Wirksamkeit zu erhalten, bis mit Zustimmung beider 
Häuser des Landtags anstatt derselben andere gesetzliche Bestim- 
mungen in Wirksamkeit treten können. 
19.   „ Debatte des Abg.-Hauses über die Preßordonnanz. Die 
vom Präsidenten bezeichneten Referenten Simson und Gneist bean- 
tragen: 1) Nach §. 63 der Verfassung der Preßordonnanz die Genehmi- 
gung zu versagen; 2) nach §. 103 der Verfassung zu erklären: die 
Preßordonnanz sei weder zur Aufrechthaltung der Ordnung, noch 
zur Beseitigung eines Nothstandes erforderlich, eine Beschränkung 
der Preßfreiheit überhaupt nicht im Verordnungswege zulässig, auch 
der Inhalt der Preßordonnanz der Verfassung entgegen. Der An- 
trag 1 wird mit 278 gegen 39, der Antrag 2 Absatz a und b 
mit großer Majorität, Absatz c mit 269 gegen 46 Stimmen an- 
genommen.  
„   „   Das Herrenhaus nimmt die ihm vorgeschlagene Adresse 
mit 72 gegen 8 Stimmen an: 
         „Ew. Maj. haben mit eben so viel Milde wie Festigkeit es ausgesprochen, 
daß von den Rechten des Königthums nichts vergeben werden darf . . . Ew. 
Maj. in diesen Wegen mit unerschütterlicher Treue zur Seite zu stehen, wird 
das Herrenhaus sich zur heilig. Pflicht machen. .  . Wir werden auch gern zu 
dem Friedenswerke mitwirken, welches Ew. Maj. dadurch beabsichtigen, daß 
die Befugnisse der Staatsregierung zu Leistung der nothwendigen Ausgaben, 
für den Fall, daß eine Einigung über den Staatshaushalts-Etat nicht zu
	        
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