Preußen. 147
trägt mit 15 gegen 6 Stimmen darauf an, eine Adresse an den
König zu richten.
18. Dec. Das Abg.-Haus nimmt mit 207 gegen 107 Stimmen (die feu-
dale, die katholische, die polnische Fraction und die Fraction der
äußersten Linken) die ihr vorgeschlagene Adresse an den König an:
„ . . . Das Haus der Abgeordneten hat bereits in eingehender Verhand-
lung die schleswig-holsteinische Frage erörtert und die Richtung der Politik,
welche einzuhalten Deutschlands Ehre und Interesse nach unserer Ueberzeugung
gebieten, in seinem Beschlusse vom 2. Dec. bezeichnet. . . . Preußen und
Deutschland sind demnach verpflichtet, das Erbrecht Friedrich VIII. anzuer-
kennen, die Zusammengehörigkeit und Unabhängigkeit der Herzogthümer her-
zustellen, und das deutsche Bundesgebiet von der Anwesenheit dänischer Truppen
zu befreien. Dieser Verpflichtung schleunig und wirksam nachzukommen, hat
kein anderer deutscher Staat dringendere Aufforderung, als der preußische.
Auf dem Boden der Herzogthümer hat unser tapferes Heer seine ersten Siege
seit den Befreiungskriegen erfochten, und damit seine Waffenehre für den end-
lichen Triumph der von ihm ruhmreich aber erfolglos vertheidigten Sache
eingesetzt. Die Unterdrückung der Herzogthümer seit 1851 war die erste und
nothwendige Folge der unheilvollen Uebereinkunft von Olmütz, deren verderb-
liche Rückwirkung auf Preußens innere Zustände und deutsche Machtstellung,
von jedem patriotischen Herzen bitter empfunden, erst mit der Befreiung der
Herzogthümer wieder getilgt sein wird. Mit tiefem Leidwesen sieht deshalb
das Haus der Abgeordneten die königliche Staatsregierung in einer Rich-
tung wirken, welche nicht die Beseitigung, sondern die Herstellung und
Kräftigung der Vereinbarungen von 1851/52 zur Folge zu haben droht. . . .
Sie haben von Anfang an keine andere europäische Bedeutung, als die schwere
Gefährdung gerade der preußischen Staatsinteressen gehabt, so daß jede preußische
Thätigkeit zu ihren Gunsten ein Act der Selbstzerstörung genannt werden
muß. . . . Das Haus der Abg. wendet sich an Ew. Maj., um die schwere
Schuld von sich abzuwenden, daß es nicht Alles versucht habe, um eine Po-
litik zu ändern, welche das Land auf lange Zeit zu schädigen droht. Denn
nach dem System des Ministeriums müssen wir fürchten, daß in seinen Hän-
den die begehrten Mittel nicht im Interesse der Herzogthümer und Deutsch-
lands, nicht zum Nutzen der Krone und des Landes verwendet werden
dürften. . . . Darum bitten wir Ew. Maj. ehrfurchtsvoll und dringend, von
dem Londoner Vertrag zurückzutreten, den Erbprinzen von Schleswig-Holstein-
Augustenburg als Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen, und dahin wirken
zu wollen, daß der deutsche Bund ihm in der Besitzergreifung und Befreiung
seiner Erblande wirksamen Beistand leiste. Das Haus der Abgeordneten hat
keinen wärmeren Wunsch, als einer Politik, welche, getragen von dem Ver-
trauen der Nation und ausgeführt mit rückhaltloser Hingebung an die na-
tionale Sache, diese hohe Aufgabe sich zum Ziele setzte, alle Mittel freudig
zur Verfügung zu stellen.“
„ „ Die Regierung bringt im Abg.-Hause einen Gesetzesentwurf be-
züglich Festsetzung des Staatshaushaltsetats ein für den
Fall der Nichtvereinbarung zwischen Regierung und Landtag über
das jährliche Budgetgesetz. Der einzige Artikel des Entwurfs ent-
hält die Bestimmung, daß der zuletzt vereinbarte ordentliche Etat
bis zur Vereinbarung eines neuen, und die außerordentlichen Aus-
gaben, so weit dieselben für vereinbarte dauernde Zwecke bestimmt
seien, in früherer Höhe fortdauern sollen,
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