Oesterreich. 151
„1. In Tyrol Estett leine Pfarrgemeinde der evangelischen Kirche, weder
augsburgischen noch helvetischen Bekenntnisses, und es soll auch in Zukunft
in diesem Lande keine akatholische Gemeinde oder Filiale sich bilden dürfen.
2. Die Evangelischen, die sich in Tyrol aushalten, gehören hinsichtlich ihres
össentlichen Gottesdienstes, Kirchen-, Unterrichts-, Wohlthätigkeits-Anstalten, Stif-
tungen, Fonds und Vereine, hinsichtlich Gemeindeversammlungen, Gemeinde-
vertretung und Presbyterium zu der ihnen am nächsten liegenden Gemeinde
ihres Bekenntnisses einer andern österreichischen Provinz. In Tyrol ist ihnen.
nur das Religions-Privat-Exercitium gestattet. 3. Das protestantische Bethaus
in Meran bleibt der Benützung der dort weilenden Nichtkatholiken als Privat-
Oratorium anheimgestellt. 4. Akatholiken können in Tyrol unbewegliches Ei-
genthum erwerben, müssen jedoch von Fall zu Fall sich die Erlaubniß durch
ein Landesgesetz erwirken.“ Weiter heißt es in dem Beschluß: „Der Landtag
theilt zwar noch immer die Ueberzeugung, daß die Ausnahms-Bestimmungen
auf Grund des bisherigen gesetzlichen und thatsächlichen Ausnahmszustandes
und des Allerhöchsten Handschreibens vom 17. Sept. 1859 nach §. 17 der
Landesordnung zu sanctioniren wären, betritt jedoch, ohne Landesrechte auf-
zugeben, im pflichtschuldigsten Gehorsam den ihm durch den allerhöchsten Land-
tagsabschied vom 13. Juni 1861 vorgezeichneten Weg des KF. 19 der Landes-
ordnung, und stellt hiemit die unterthänigste Bitte, Eure k. k. apostol. Majestät
wolle diesen Gegenstand im Sinne und Wortlaute des erwähnten Landtags-
abschiedes durch allerhöchsteigene und unmittelbare Würdigung
zu erledigen geruhen.“
26. Febr. Feier des Jahrestags der Reichsverfassung. Dieselbe findet dieß-
mal in Böhmen ohne Widerstand, in Galizien nur von Seite der
Nuthenen, in Siebenbürgen nur von Seite der Sachsen statt.
28. „ Antwort Oesterreichs auf die Anklage der preußischen Circular=
Depesche vem 24. Januar) bezüglich der Stellung zu Deutschland
(s. Deutschland.)
1. März. (Ungarn). Eine Deputation des Pesther Handelsstandes
richtet an den Kaiser das Gesuch um Wiederherstellung der deut-
schen allgemeinen Wechselordnung und um die Einführung des
deutschen Handelsgesetzbuches.
(Siebenbürgen). Der siebenbürgische Hoskanzler ermächtigt
den Bischof Schaguna, einen Congreß der Rumänen einzuberufen.
9. „ (Tyrol). Die Abgeordneten aus Wälschtyrol beantragen am
Landtage die Trennung desselben in zwei Abtheilungen, die eine
für Deutsch-, die andere für Wälschtyrol.
(Böhmen). Der Landtag verwirft mit 130 gegen 70 Stim-
men einen Antrag Palacky's und der czechischen Partei auf Revision
des Landtagswahlgesetzes.
16. „ (Venetien). In Wien werden Conferenzen mit Vertrauens-
männern aus Venetien zur Berathung eines Landesstatuts eröffnet.
„ „ (Vorarlberg). Der Landtag von Vorarlberg spricht sich ein-
stimmig gegen das Jesuitengymnasium in Feldkirch aus.
„ „ (Ungarny). Die Judercurial-Conferenz in Pesth schließt, ohne
dem Begehren des Handelsstandes gerecht zu werden, ihre Bera-
thungen, indem der Judex curiae, Graf Apponyi, als Ergebniß der
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