Oesterreich. 159
der Justizgesetzgebung erachtet das Abgeordnetenhaus Reformen auf jenem
des materiellen Strafrechts für zorfenen und wenn das Zustandekom-
men eines vollständigen neuen Strafgesetzes für die nächste Zukunft nicht ge-
wärtigt werden kann, so erscheinen jene Abänderungen um so dringlicher,
welche alsbald auch ohne vollständige Revision des Strafgesetzes ausführbar
sind, und allseitig als ein unabweisliches Bedürfniß anerkannt werden. Auch
erfordert die Heiligkeit des Rechts und die Würde seiner Pflege eine geänderte
Stellung der Richter, um ihnen ihre volle Unabhängigkeit zu sichern."
13. Juli. Antwort Rußlands auf die österr. Depeschen der drei Mächte
bezüglich Polens: Versuch einer Trennung Oesterreichs von den
Westmächten (s. Rußland)
15. „ Da die 11 czechischen Mitglieder des Abg.-Hauses der Auffor-
rung zu erscheinen, nicht entsprochen haben, so wird ihr Mandat
vom Abg.-Hause für erloschen erklärt.
16. „ (Siebenbürgen). Eröffnung des Siebenbürgischen Landtags
in Hermannstadt. Die magyarischen Mitglieder erscheinen nicht.
17. „ Der Finanzminister legt dem Abg.-Hause das Budget vom Nov.
1863 bis Ende 1864 vor.
19. „ Oesterreich lehnt den Trennungsversuch Rußlands in einer Dep.
nach Paris und London entschieden ab:
„Die Depesche des Fürsten Gortschakoff berührt drei Punkte, welche ganz
besonders Oesterreich betreffen, und über welche die kaiserliche Regierung sich
mit Entschiedenheit aussprechen muß, bevor sie sich mit den Regierungen von
England und Frankreich über die Haltung ins Einvernehmen Fett, welche die
drei Mächte in Folge der russischen Antworten anzunehmen für gut finden
werden. Ich will nicht untersuchen, ob ein geheimer Gedanke den Fürsten
Gortschakoff beim Schreiben der drei Passagen, um welche es sich handelt,
leiten konnte. Ich beschränke mich darauf, zu erklären, daß diefelben geeignet
sind, ein zweideutiges Licht auf die Absichten Oesterreichs zu werfen und es
in eine Stellung zu bringen, welche es nicht annehmen könnte. Die drei
Stellen der russischen Depeschen, welche sofort eine Bemerkung erheischen, sind
folgende: 1) jene, wo Fürst Gortschakoff andeutet, daß unsere Depesche vom
18. Juni die Weigerung Rußlands, einer Conferenz beizutreten, vorahne und
so zu sagen zum Voraus billige; 2) wo eine Art von Gleichstellung zwischen
den polnischen Provinzen des österreichischen Kaiserstaats und dem im allge-
meinen mit dem Namen des Königreichs Polen bezeichneten Lande aufgestellt
wird; 3) endlich jene, wo die russische Regierung vorschlägt, sich mit Oester-
reich und Preußen in's Einvernehmen zu setzen, um das Loos ihrer betref-
fenden polnischen Unterthanen festzustellen. Ich ersuche Ew. 2c., sich gegen
Herrn Drouyn de Lhuys (Lord Russell) sehr bestimmt auf solche Weise aus-
zusprechen, daß kein Zweifel über die Gesinnungen der kais. Regierung übrig
bleibe. Was die Conferenz betrifft, so constatirt unsere Depesche vom 18. Juni
an den Grafen Thun einfach eine klare Thatsache, indem sie zu verstehen gibt,
daß der Zusammentritt derselben von der Theilnahme Rußlands abhängt.
Es ist in der That klar, daß man nicht in Conferenz mit Nußland verhan-
deln könnte, wenn diese Macht es ablehnt. Daraus folgt jedoch nicht, daß ein
solches Ablehnen von uns gebilligt werde. Der Vorschlag einer Conferenz ist
im Gegentheile nach unserer Ansicht für die russische Regierung vollkommen
annehmbar. Wir haben übrigens den Grafen Thun bereits telegraphisch be-
auftragt, sich in diesem Sinne auszusprechen und diese irrige Auslegung un-
serer Depesche zu berichtigen. Was die Gleichstellung zwischen Galizien und
dem Königr. Polen anbelangt, so müssen wir jede Insinuation dieser Art mit