Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

England. 179 
cution in Dänemark. Es würde sonach der Streit vergiftet werden, An— 
sprüche auf Entschädigung würden von beiden Seiten erhoben werden und 
neue Schwierigkeiten sich einer friedlichen Ausgleichung entgegenstellen. Sollte 
dann wieder der Krieg auf Schleswig und Jütland ausgedehnt werden, so 
wäre in Erinnerung zu bringen, daß Oesterreich und Preußen, sowohl wie 
Großbritannien und Frankreich durch den Vertrag vom Jahre 1852 ver- 
pflichtet sind, die Integrität und Unabhängigkeit Dänemarks zu achten. Die 
Verpflichtungen würden natürlich erfüllt, könnten aber neue Verwicklungen in 
Frankfurt hervorbringen. — J. Maj. Regierung läßt die Ansprüche des Bundes 
in Holstein und Lauenburg völlig gelten, ist aber der Ansicht, daß, wenn die 
Forderungen der Bundesversammlung auf die deutschen Herzogthümer sich 
beschränkten, dieselben ohne Bundesexecution und ohne sich den mit der Er- 
greifung einer solchen äußersten Maßregel verbundenen Gefahren auszusetzen, 
befriedigt werden könnten.“ 
20. Oct. England richtet in der polnischen Frage schließlich noch eine 
letzte Depesche an Rußland mit der wiederholten Erklärung, daß 
„die Rechte Polens in derselben Urkunde enthalten seien, welche 
den Kaiser von Rußland zum König von Polen mache.“ Frank- 
reich und England unterlassen einen derartigen Schritt. 
21. „ England richtet eine dritte Depesche an seinen Gesandten in 
Frankfurt gegen eine Bundeserecution in Holstein und für inter- 
nationale Vermittlung: 
„ . J. Mazj. Regierung ist der Meinung, daß, wenn die deutsche 
Bundesversammlung und der König von Dänemark den Wunsch hegen, die 
lange Reihe von Unterhandlungen und Streitigkeiten, welche zwischen ihnen 
stattgefunden haben, auf billige und unparteiische Weise zum Abschluß zu 
bringen, die Schwierigkeiten dabei nicht groß sein sollten. Zu dem Ende 
sollten, wie es J. Maj. Regierung scheint, zwei Principien als Grundlagen 
einer Vereinbarung aufgestellt werden. Erstens, daß all dasjenige, was sich 
auf Finanz= und Gesetzgebungssachen der Herzogthümer Holstein und Lauen- 
burg bezieht, oder daraus entspringt, den im deutschen Bunde geltenden Grund- 
sätzen gemäß geordnet werden solle; zweitens, daß alles, was internationale 
Streitfragen betrifft, der Vermittlung (nicht der schiedsrichterlichen Entschei- 
dung) befreundeter nichtdeutscher Mächte zum Zweck einer friedlichen und 
vollkommenen Ausgleichung unterzogen werden soll." 
5. Nor. England erhält gleich allen übrigen Staaten Europas vom 
Kaiser der Franzosen die Einladung zu einem allgemeinen euro- 
päischen Congreß behufs einer Revision der Verträge von 1815. 
14. Nov. Das Protokoll, durch welches England der Schirmherrschaft 
über die jonischen Inseln entsagt und dieselben an Griechenland 
abtritt, wird von den Vertretern sämmtlicher fünf Großmächte in 
London unterzeichnet. Die Festungswerke von Corfu werden vor der 
Uebertragung des Eilands von Griechenland geschleift werden. Der 
Vertreter Griechenlands weigert sich darum, dem Protekoll durch 
seine Unterschrift beizutreten. 
20. „ Der Vicekönig von Ostindien Lord Elgin #. 
25. , Die englische Regierung lehnt die Theilnahme an dem vom Kaiser 
der Franzosen vorgeschlagenen allgemeinen europäischen Con- 
gresse definitiv ab. 
12“
	        
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