England. 179
cution in Dänemark. Es würde sonach der Streit vergiftet werden, An—
sprüche auf Entschädigung würden von beiden Seiten erhoben werden und
neue Schwierigkeiten sich einer friedlichen Ausgleichung entgegenstellen. Sollte
dann wieder der Krieg auf Schleswig und Jütland ausgedehnt werden, so
wäre in Erinnerung zu bringen, daß Oesterreich und Preußen, sowohl wie
Großbritannien und Frankreich durch den Vertrag vom Jahre 1852 ver-
pflichtet sind, die Integrität und Unabhängigkeit Dänemarks zu achten. Die
Verpflichtungen würden natürlich erfüllt, könnten aber neue Verwicklungen in
Frankfurt hervorbringen. — J. Maj. Regierung läßt die Ansprüche des Bundes
in Holstein und Lauenburg völlig gelten, ist aber der Ansicht, daß, wenn die
Forderungen der Bundesversammlung auf die deutschen Herzogthümer sich
beschränkten, dieselben ohne Bundesexecution und ohne sich den mit der Er-
greifung einer solchen äußersten Maßregel verbundenen Gefahren auszusetzen,
befriedigt werden könnten.“
20. Oct. England richtet in der polnischen Frage schließlich noch eine
letzte Depesche an Rußland mit der wiederholten Erklärung, daß
„die Rechte Polens in derselben Urkunde enthalten seien, welche
den Kaiser von Rußland zum König von Polen mache.“ Frank-
reich und England unterlassen einen derartigen Schritt.
21. „ England richtet eine dritte Depesche an seinen Gesandten in
Frankfurt gegen eine Bundeserecution in Holstein und für inter-
nationale Vermittlung:
„ . J. Mazj. Regierung ist der Meinung, daß, wenn die deutsche
Bundesversammlung und der König von Dänemark den Wunsch hegen, die
lange Reihe von Unterhandlungen und Streitigkeiten, welche zwischen ihnen
stattgefunden haben, auf billige und unparteiische Weise zum Abschluß zu
bringen, die Schwierigkeiten dabei nicht groß sein sollten. Zu dem Ende
sollten, wie es J. Maj. Regierung scheint, zwei Principien als Grundlagen
einer Vereinbarung aufgestellt werden. Erstens, daß all dasjenige, was sich
auf Finanz= und Gesetzgebungssachen der Herzogthümer Holstein und Lauen-
burg bezieht, oder daraus entspringt, den im deutschen Bunde geltenden Grund-
sätzen gemäß geordnet werden solle; zweitens, daß alles, was internationale
Streitfragen betrifft, der Vermittlung (nicht der schiedsrichterlichen Entschei-
dung) befreundeter nichtdeutscher Mächte zum Zweck einer friedlichen und
vollkommenen Ausgleichung unterzogen werden soll."
5. Nor. England erhält gleich allen übrigen Staaten Europas vom
Kaiser der Franzosen die Einladung zu einem allgemeinen euro-
päischen Congreß behufs einer Revision der Verträge von 1815.
14. Nov. Das Protokoll, durch welches England der Schirmherrschaft
über die jonischen Inseln entsagt und dieselben an Griechenland
abtritt, wird von den Vertretern sämmtlicher fünf Großmächte in
London unterzeichnet. Die Festungswerke von Corfu werden vor der
Uebertragung des Eilands von Griechenland geschleift werden. Der
Vertreter Griechenlands weigert sich darum, dem Protekoll durch
seine Unterschrift beizutreten.
20. „ Der Vicekönig von Ostindien Lord Elgin #.
25. , Die englische Regierung lehnt die Theilnahme an dem vom Kaiser
der Franzosen vorgeschlagenen allgemeinen europäischen Con-
gresse definitiv ab.
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