Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Frankreich. « 
das russische Cabinet kennt, Ansichten Ausdruck gegeben, die mit den von den 
drei Höfen besonders dargelegten ganz übereinstimmen. Die Regierungen, 
statt der öffentlichen Meinung vorzugreifen, sind ihr nachgegangen und haben 
sie im Maße gehalten. Das ist, was ihrerseits die Regierung des Kaisers 
gethan hat, und nachdem sie diese Pflicht erfüllt, nimmt sie keinen Anstand, zu 
behaupten, daß es ein Verharren in einem verderblichen Wahne sein würde, 
wenn man fortfahren wollte, die schrecklichen Zuckungen, welche Polen mit 
Blut überschwemmen, aus Gründen zu erklären, die mit dem Zeugnisse der 
Geschichte, und mit den Thatsachen der Gegenwart so wenig im Einklang stehen. 
„Das Cabinet von Petersburg ist bereit, sagt es uns, die sechs 
Punkte, welche ihm als Grundlage zu den Berathungen anempfohlen wor- 
den sind, in Erwägung zu ziehen; aber es macht dabei die Bedingung, 
daß der Aufstand vorher unterdrückt sein müsse... Die drei Höfe hatten 
sich geschmeichelt, daß während der Waffenruhe für beide Parteien annehm- 
bare Arrangements getrossen werden könnten und die einstweilige Einstellung 
der Feindseligkeiten nur die Einleitung zum endgiltigen Friedensschlusse sein 
würde. Das Cabinet von Petersburg weist diese Eingebung im Na- 
men der russischen Nation und der Armee zurück. Ctndlich 
setzt das Cabinet von Petersburg an die Stelle der Einwilligung, die es in 
seinen früheren Erklärungen für den Zusammentritt einer Conferenz der 
bei der Unterzeichnung der Wiener Akte betheiligten Mächte gegeben zu haben 
schien, den Vorschlag von Besprechungen zwischen Rußland, Oester- 
reich und Preußen über die durch den Stand der Dinge in Polen an- 
geregten Fragen der inneren Verwaltung. Die Mächte hätten übrigens nur 
ein Interpretationsrecht, welches Rußland zunichts verpflich- 
ten könne, und es sei nichts Nutzbringendes von einer neuen Discussion 
über Stipulationen zu erwarten, über die schon so oft debattirt worden sei, 
ohne daß man sich habe verständigen können. Der österreichische Hof, 
den die russische Regierung einlud, sich an dieser Separatverhandlung zu be- 
theiligen, von welcher wir, sowie die Regierung Ihrer britischen Majestät, 
Spanien, Portugal und Schweden ausgeschlossen sein würden, hat zuerst an- 
erkannt, daß dieser Vorschlag nicht angenommen werden konnte, und hat ihn 
ohne Zaudern, als seiner Würde zuwider, zurückgewiesen. 
„Die Regierung des Kaisers kann ihrerseits weder die vom Petersburger Cabi- 
net angebotene Combination, noch die zu deren Unterstützung in der Depesche des 
Hrn. Fürsten Gortschakoff dargelegten Bemerkungen unterschreiben. Wir sind über- 
zeugt, daß auf dem eingeschlagenen Wege der russische Hof sich eben so sehr von 
den Nathschlägen einer weisen Politik als von den Stipulationen der Verträge ent- 
fernt. Da es uns aber nicht gelungeniist, ihm die Ueberzeugung, von der wir durch- 
drungen sind, beizubringen, so können wir heute nur die Nutzlosig- 
keit unserer Bemühungen constatiren... Wir mußten voraussetzen, 
daß die russische Regierung, von demselben Willen wie die Mächte beseelt, an 
deren Meinung sich anzuschließen nicht ablehnen würde. Nachdem sie ihnen 
dazu erst Hoffnung gemacht, hat es ihr beliebt, ihre Eröff- 
mungen zurückzuweisen und ihre Competenz zu bestreiten. Die 
absolute Unabhängigkeit der Entschließung und die volle Ausübung der Sou- 
veränität für sich in Anspruch nehmend, gibt das Cabinet von Petersburg 
uns die volle Freiheit unseres Urtheilens und Verfahrens zu- 
rück, und wir können nichts weniger thun, als davon Act neh- 
men. Uebrigens (folgt der allen 3 Depeschen gemeinsame Schluß. s. Oesterr.) 
14./17. Aug. Zwei Depeschen Drouyns de Lhuys an General Bazaine 
schreiben demselben eine Art politischen Programms für Merico 
vor. Es wird im wesentlichen darin festgestellt, daß, welche Rechte 
Frankreich auch durch den Krieg erlangt habe, es in Mexico weder
	        
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