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Schweden und Uorwegen.
2. März. Die Regierung richtet eine Depesche an das russische Cabinet
zu Gunsten Polens.
19. „ (Schweden). Der Verfassungsausschuß des Reichstages legt
26.
28.
demselben einen umfassenden Bericht über den Verfassungsvor—
schlag der Regierung vor, den er in allen Theilen als praktisch
und zweckentsprechend befindet.
„(Norwegen). Der Storthing erklärt sich mit 72 gegen 35
Stimmen für die Einführung jährlicher Sessionen.
„ (Schweden). Die von einem Mitgliede des Reichstages be-
antragte Abänderung der Erbfolge wird vom Verfassungs-Ausschuß
des Reichstags ohne Discussion verworfen.
(Schweden). Der Priesterstand des Reichstages nimmt die
Regierungsvorlage bezüglich Einführung von Synoden mit einigen
Abänderungen an.
(Schweden). Große Aufregung in Folge der polnischen
Insurrection. Meetings in Stockholm und anderen Städten. Fürst
Czartoryski. Die öffentliche Meinung richtet ihre Blicke neuerdings
auf Finnland. Das Polenschiff in Malmö.
7. April. Die Regierung richtet eine zweite Depesche an das russische
Cabinet zu Gunsten Polens.
2. Mai. (Schweden). Debatte des Reichstags über die polnische
Frage. Der Adel und der Priesterstand votiren eine motivirte Ta-
gesordnung, in welcher lebhafte Sympathien für Polen und die Zu-
versicht ausgesprochen werden, die Regierung werde mit Rücksicht
auf Erhaltung des Friedens für Polen wirken, wenn nicht ein
schwedisches Interesse Krieg fordere. Der Bürgerstand verwirft den
Friedensvorbehalt, und spricht im Vertrauen, daß die Regierung die
Gesinnungen des Landes kenne, lediglich seine Sympathien aus.
Auch der Bauernstand beschränkt sich auf ein einfaches Vertrauens-
votum. ·
6. Juni. (Norwegen). Der Verfassungsausschuß des Storthings spricht
in seinem Bericht an den Storthing über das von der Regierung—
auch ihm vorgelegte Blaubuch bezüglich der deutsch-dänischen
Streitfrage seine vollständige Zustimmung zu der Haltung der
Regierung in dieser Angelegenheit aus, ohne indeß einen Antrag
zu stellen:
„Die unauflösliche Verbindung Schleswigs mit Dänemark ist außer durch
besondere Tractate der Großmächte und Hannovers auch von Schweden durch
den Tractat vom 3. Juli 1720 garantirt worden. Diese Garantie, so wie
die Garantien beider Reiche als Theilnehmer an den Londoner Tractaten von
1851 und 1852 enthalten bereits in sich selbst für die schwedisch= norwegische
Union Anlaß und Aufforderung, an den Schritten theilzunehmen, die der Zweck