Dänemark. 233
Uns zur Berufung Unseres Reichsraths zur gegenwärtigen außerordentlichen
Versammlung bestimmt hat. Nachdem Wir bestimmt haben, daß die aus den
Herzogthümern Holstein und Lauenburg recrutirten Abtheilungen Unseres
Heers eine selbständige Organisation erhalten sollen, ist es nicht allein nöthig,
ein Normalbudget für diejenigen militärischen Institutionen festzustellen, welche
bis weiter auch ferner gemeinschaftlich bleiben, sondern zugleich auch für die
dänische-Hceresabtheilung die Ordnung durchzuführen, welche lange
aufgeschoben werden mußte. Es wird hiebei die Aufgabe sein, durch eine
zweckmäßige Benutzung einer verkürzten Dienstzeit und derch eine planmäßige
Entwicklung des versuchsweise bereits eingeführten Reservesystems der dänischen
Heeresabtheilung eine größere Stärke zu geben. Die Reform in der Zoll-
gesetzgebung, worauf die materiellen Interessen des Landes Anspruch ha-
ben, kann nicht länger verschoben werden. Es ist bei der Ausarbeitung des
Gesetzentwurfs, der dem Reichsrath vorgelegt werden wird, den hier ausge-
sprochenen Anschauungen und Wünschen so wesentlich Rechnung getragen, daß
eine Verständigung hierüber keine Schwierigkeit haben kann. Odbgleich dieser
Entwurf bereits einmal den holsteinischen Ständen zur Beschlußnahme vor-
gelegen hat, wird diesen doch noch, bevor das Gesetz in Kraft tritt, Gelegen-
heit geboten werden, durch ihre Zustimmung Uns in den Stand zu setzen,
dieselben Bestimmungen für den ganzen Umfang des jetzigen Zollgebiets durch-
zuführen. Während der letzten Versammlung des Reichsraths hatten Wir
Vorschläge zu einigen Veränderungen im Versifsungegeses vom 2. Oct. 1855
vorlegen lassen. Obgleich die später eingetretenen Verhältnisse eine verstärkte
Aufforderung zu einer umfassenden Revision der bestehenden Verfassungs-
bestimmungen enthalten, haben wir es doch für ganz richtig ansehen müssen,
daß eine solche bis zur nächsten ordentlichen Zusammenkunft des Reichsraths
verschoben werde, welche die letzte in der gegenwärtigen Wahlperiode sein und
nach wenigen Monaten stattfinden wird. Cs sind wichtige Gesetzvorschläge, die
in der gegenwärtigen Versammlung zum Abschluß gebracht werden sollen.
Ihre schnelle und glückliche Beendigung wird eine Stütze für unsere
Bestrebungen sein, um unter schwierigen und gefahrvollen Ver-
hältnissen die Selbständigkeitunseres Vaterlands zubehaupten.“
23. April. Die Regierung legt dem Reichsrathe den Entwurf eines Zoll-
gesetzes für Dänemark und Schleswig (eventuell auch mit Einschluß
Holsteins) und ein Blaubuch bezüglich Schleswig-Holstein vor.
Bliren-Finecke schlägt die Niedersetzung eines Ausschusses zur Unter-
suchung der politischen Lage des Landes, Clausen eine Adresse
an den König vor, um ihn zu weiterer Verfolgung des durch
die allerhöchste Bekanntmachung vom 30. März betretenen Weges
auch in Beziehung auf Schleswig aufzufordern. Das statt des
ausgestoßenen Thomsen für Schleswig neu gewählte Mitglied
des Reichsraths, Hanckens, sendet eine energische Protestation ein,
in der er erklärt, „daß er in keiner Weise sich an den Verhand-
lungen einer Körperschaft betheiligen könne und werde, welche doch
noch da ist, obgleich das Herzogthum Schleswig durch seine ver-
fassungsmäßige Vertretung die entschiedensten Proteste gegen ihre
Beschlüsse ausgesprochen hat, weil jeder Betheiligung an den Ver-
handlungen die Anerkennung der Basis untergeschoben wird. Die
Basis aber kann von uns nie anerkannt werden; sie ist dänemark-
schleswigsche Gemeinsamkeit; sie hat nie rechtlich eristirt; sie wird
nie rechtlich existiren. Ihre etwaige Existenz liegt allein im Ge-