Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Dänemark. 233 
Uns zur Berufung Unseres Reichsraths zur gegenwärtigen außerordentlichen 
Versammlung bestimmt hat. Nachdem Wir bestimmt haben, daß die aus den 
Herzogthümern Holstein und Lauenburg recrutirten Abtheilungen Unseres 
Heers eine selbständige Organisation erhalten sollen, ist es nicht allein nöthig, 
ein Normalbudget für diejenigen militärischen Institutionen festzustellen, welche 
bis weiter auch ferner gemeinschaftlich bleiben, sondern zugleich auch für die 
dänische-Hceresabtheilung die Ordnung durchzuführen, welche lange 
aufgeschoben werden mußte. Es wird hiebei die Aufgabe sein, durch eine 
zweckmäßige Benutzung einer verkürzten Dienstzeit und derch eine planmäßige 
Entwicklung des versuchsweise bereits eingeführten Reservesystems der dänischen 
Heeresabtheilung eine größere Stärke zu geben. Die Reform in der Zoll- 
gesetzgebung, worauf die materiellen Interessen des Landes Anspruch ha- 
ben, kann nicht länger verschoben werden. Es ist bei der Ausarbeitung des 
Gesetzentwurfs, der dem Reichsrath vorgelegt werden wird, den hier ausge- 
sprochenen Anschauungen und Wünschen so wesentlich Rechnung getragen, daß 
eine Verständigung hierüber keine Schwierigkeit haben kann. Odbgleich dieser 
Entwurf bereits einmal den holsteinischen Ständen zur Beschlußnahme vor- 
gelegen hat, wird diesen doch noch, bevor das Gesetz in Kraft tritt, Gelegen- 
heit geboten werden, durch ihre Zustimmung Uns in den Stand zu setzen, 
dieselben Bestimmungen für den ganzen Umfang des jetzigen Zollgebiets durch- 
zuführen. Während der letzten Versammlung des Reichsraths hatten Wir 
Vorschläge zu einigen Veränderungen im Versifsungegeses vom 2. Oct. 1855 
vorlegen lassen. Obgleich die später eingetretenen Verhältnisse eine verstärkte 
Aufforderung zu einer umfassenden Revision der bestehenden Verfassungs- 
bestimmungen enthalten, haben wir es doch für ganz richtig ansehen müssen, 
daß eine solche bis zur nächsten ordentlichen Zusammenkunft des Reichsraths 
verschoben werde, welche die letzte in der gegenwärtigen Wahlperiode sein und 
nach wenigen Monaten stattfinden wird. Cs sind wichtige Gesetzvorschläge, die 
in der gegenwärtigen Versammlung zum Abschluß gebracht werden sollen. 
Ihre schnelle und glückliche Beendigung wird eine Stütze für unsere 
Bestrebungen sein, um unter schwierigen und gefahrvollen Ver- 
hältnissen die Selbständigkeitunseres Vaterlands zubehaupten.“ 
23. April. Die Regierung legt dem Reichsrathe den Entwurf eines Zoll- 
gesetzes für Dänemark und Schleswig (eventuell auch mit Einschluß 
Holsteins) und ein Blaubuch bezüglich Schleswig-Holstein vor. 
Bliren-Finecke schlägt die Niedersetzung eines Ausschusses zur Unter- 
suchung der politischen Lage des Landes, Clausen eine Adresse 
an den König vor, um ihn zu weiterer Verfolgung des durch 
die allerhöchste Bekanntmachung vom 30. März betretenen Weges 
auch in Beziehung auf Schleswig aufzufordern. Das statt des 
ausgestoßenen Thomsen für Schleswig neu gewählte Mitglied 
des Reichsraths, Hanckens, sendet eine energische Protestation ein, 
in der er erklärt, „daß er in keiner Weise sich an den Verhand- 
lungen einer Körperschaft betheiligen könne und werde, welche doch 
noch da ist, obgleich das Herzogthum Schleswig durch seine ver- 
fassungsmäßige Vertretung die entschiedensten Proteste gegen ihre 
Beschlüsse ausgesprochen hat, weil jeder Betheiligung an den Ver- 
handlungen die Anerkennung der Basis untergeschoben wird. Die 
Basis aber kann von uns nie anerkannt werden; sie ist dänemark- 
schleswigsche Gemeinsamkeit; sie hat nie rechtlich eristirt; sie wird 
nie rechtlich existiren. Ihre etwaige Existenz liegt allein im Ge-
	        
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