Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Hänemark. 237 
6„ ... Die Selbständigkeit, welche Deutschland für Holstein mit einer Hef- 
tigkeit gefordert hatte, welche in umgekehrtem Verhältnisse zu der Gesetzlichkeit 
der Forderung stand, ist von der Regierung des Königs eingeräumt worden. 
Nach unserer Auslegung der Bekanntmachung vom 30. März und, wie man 
bald zu sehen bekommen wird, nach unserer Weise sie auszuführen, wird Hol- 
stein von jetzt ab dazu gelangen, die ganze Freiheit zu genießen, die der Bund 
wünschen kann. Aber die Regierung ist auf dem Wege der Versöhnung noch 
weiter gegangen. Sie hat sich bereit erklärt, sich mit dem Bundestage auf 
Verhandlungen einzulassen, wenn diese Versammlung nach einer etwas ge- 
naueren Untersuchung der Bekanntmachung, als die, welche sie derselben bisher 
hat zu Theil werden lassen, zu dem Resultate kommen sollte, daß noch einige 
Punkte zurückstehen sollten, in denen die Bekanntmachung nicht hinreichend 
die holsteinischen Interessen wahrgenommen hat. Unter diesen Umständen sieht 
man leicht ein, daß jede Besetzung von Holstein, zu welcher der Bund sollte 
schreiten wollen, selbst jedes Vorwandes entbehren würde, um 
noch als bundesmäßige Handlung betrachtet werden zu können. 
Ihr Gegenstand würde sein, nicht Holstein eine selbstständige und unabhängige 
Stellung zu schaffen, sondern den König zu zwingen, Forderungen einer 
ganz anderen Art mit Hinsicht auf Theile der Monarchie zu bewilligen, die, 
wie man auch sonst über die Competenz des Bundes mit Hinsicht auf das 
Bundesgebiet urtheilen mag, außerhalb seines gesetzlichen Umkreises liegen. 
Wenn die Armeen Deutschlands über die Eider gingen, würde jeder den inter- 
nationalen Charakter eines solchen Schrittes anerkennen. Aber kann man 
einen einzigen Augenblick daran zweifeln, daß der Bund einen durchaus glei- 
chen Mißbrauch der Macht begeht, wenn er sich in Besitz von Holstein setzt, 
mit der notorischen Absicht, auf die Einnahmen dieses Landes Beschlag zu 
legen und sonach die übrigen Theile der Monarchie zu zwingen, allein die 
Last der Staatsschuld und die anderen Ausgaben zu tragen, von denen ein 
Theil mit Recht Holstein obliegt? Diese neuen Lasten, zu denen die bedeu- 
tenden Ausgaben kommen, welche durch die Furcht nothwendig gemacht wer- 
den, daß die deutschen Truppen von einem Tag auf den anderen einen Einfall 
in Schleswig und in Jütland machen dürften, würde bald Dänemark erdrücken 
und uns schließlich zwingen, uns zu unterwerfen. Allen Sophismen der Welt 
wird es nicht gelingen, den wahren Charakter einer sogenannten Execution zu 
verbergen, die unter solchen Umständen und in solcher Absicht geschieht; und 
der einfachste Menschenverstand wird begreifen, daß wir uns niemals ruhig in 
die Stellung finden können, die man uns bereiten will, und die schlimmer 
als Krieg sein würde. Unser Entschluß war deßwegen lange ge- 
faßt, und ich habe allen Grund, zu glauben, daß wir nicht auf unsere 
eigenen Hülfsmittel beschränkt sein werden, in einem Kampfe, in 
welchem es nicht bloß das Schicksal Dänemarks, sondern auch die heiligsten 
Interessen des ganzen Nordens gilt. " 
4. Sept. Der schwedische Minister verläßt Kopenhagen wieder, ohne daß 
ein Allianzvertrag unterzeichnet worden wäre. 
Eröffnung des Reichsraths. Die Regierung geht auf der Bahn 
einer allmäligen Einverleibung Schleswigs einen Schritt weiter: 
Die k. Botschaft verkündet die Vorlegung einer neuen für das ei- 
gentliche Königreich Dänemark und das Herzogthum Schleswig ge- 
meinsamen Verfassung. 
Der Kriegsminister legt dem Reichsrath einen Gesetzesentwurf, 
die provisorische Ordnung der dänisch-schleswig'schen Heeresabthei- 
lung betreffend, vor. 
28. 
7) 
30. 
7)
	        
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