Hänemark. 237
6„ ... Die Selbständigkeit, welche Deutschland für Holstein mit einer Hef-
tigkeit gefordert hatte, welche in umgekehrtem Verhältnisse zu der Gesetzlichkeit
der Forderung stand, ist von der Regierung des Königs eingeräumt worden.
Nach unserer Auslegung der Bekanntmachung vom 30. März und, wie man
bald zu sehen bekommen wird, nach unserer Weise sie auszuführen, wird Hol-
stein von jetzt ab dazu gelangen, die ganze Freiheit zu genießen, die der Bund
wünschen kann. Aber die Regierung ist auf dem Wege der Versöhnung noch
weiter gegangen. Sie hat sich bereit erklärt, sich mit dem Bundestage auf
Verhandlungen einzulassen, wenn diese Versammlung nach einer etwas ge-
naueren Untersuchung der Bekanntmachung, als die, welche sie derselben bisher
hat zu Theil werden lassen, zu dem Resultate kommen sollte, daß noch einige
Punkte zurückstehen sollten, in denen die Bekanntmachung nicht hinreichend
die holsteinischen Interessen wahrgenommen hat. Unter diesen Umständen sieht
man leicht ein, daß jede Besetzung von Holstein, zu welcher der Bund sollte
schreiten wollen, selbst jedes Vorwandes entbehren würde, um
noch als bundesmäßige Handlung betrachtet werden zu können.
Ihr Gegenstand würde sein, nicht Holstein eine selbstständige und unabhängige
Stellung zu schaffen, sondern den König zu zwingen, Forderungen einer
ganz anderen Art mit Hinsicht auf Theile der Monarchie zu bewilligen, die,
wie man auch sonst über die Competenz des Bundes mit Hinsicht auf das
Bundesgebiet urtheilen mag, außerhalb seines gesetzlichen Umkreises liegen.
Wenn die Armeen Deutschlands über die Eider gingen, würde jeder den inter-
nationalen Charakter eines solchen Schrittes anerkennen. Aber kann man
einen einzigen Augenblick daran zweifeln, daß der Bund einen durchaus glei-
chen Mißbrauch der Macht begeht, wenn er sich in Besitz von Holstein setzt,
mit der notorischen Absicht, auf die Einnahmen dieses Landes Beschlag zu
legen und sonach die übrigen Theile der Monarchie zu zwingen, allein die
Last der Staatsschuld und die anderen Ausgaben zu tragen, von denen ein
Theil mit Recht Holstein obliegt? Diese neuen Lasten, zu denen die bedeu-
tenden Ausgaben kommen, welche durch die Furcht nothwendig gemacht wer-
den, daß die deutschen Truppen von einem Tag auf den anderen einen Einfall
in Schleswig und in Jütland machen dürften, würde bald Dänemark erdrücken
und uns schließlich zwingen, uns zu unterwerfen. Allen Sophismen der Welt
wird es nicht gelingen, den wahren Charakter einer sogenannten Execution zu
verbergen, die unter solchen Umständen und in solcher Absicht geschieht; und
der einfachste Menschenverstand wird begreifen, daß wir uns niemals ruhig in
die Stellung finden können, die man uns bereiten will, und die schlimmer
als Krieg sein würde. Unser Entschluß war deßwegen lange ge-
faßt, und ich habe allen Grund, zu glauben, daß wir nicht auf unsere
eigenen Hülfsmittel beschränkt sein werden, in einem Kampfe, in
welchem es nicht bloß das Schicksal Dänemarks, sondern auch die heiligsten
Interessen des ganzen Nordens gilt. "
4. Sept. Der schwedische Minister verläßt Kopenhagen wieder, ohne daß
ein Allianzvertrag unterzeichnet worden wäre.
Eröffnung des Reichsraths. Die Regierung geht auf der Bahn
einer allmäligen Einverleibung Schleswigs einen Schritt weiter:
Die k. Botschaft verkündet die Vorlegung einer neuen für das ei-
gentliche Königreich Dänemark und das Herzogthum Schleswig ge-
meinsamen Verfassung.
Der Kriegsminister legt dem Reichsrath einen Gesetzesentwurf,
die provisorische Ordnung der dänisch-schleswig'schen Heeresabthei-
lung betreffend, vor.
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