Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

238 Dänemark. 
1. Oct. Die deutsche Bundesversammlung beschließt die Einlei- 
tung des Cxekutionsverfahrens gegen Dänemark. (s. Deutschland.) 
Zufolge der dem Reichsrath vorgelegten Staatsrechnung hat das 
dänische Ministerium das gemeinsame Budget bis 1863 ohne Zu- 
stimmung der holsteinischen Stände definitiv auch für Holstein re- 
gulirt und zur Deckung der die Einnahmen übersteigenden gesammt- 
staatlichen Ausgaben 593,000 Thlr. aus der besonderen holsteini- 
schen Casse genommen. 
23. „ Der Ausschuß des Reichsraths erstattet Bericht über den vorge- 
schlagenen Entwurf einer neuen Verfassung für Dänemark-Schleswig 
und trägt auf eine Reihe von 57 Modificationen an. — Bilixen, 
Hansen und Krüger beantragen einen Schlußparagraphen folgenden 
Inhalts: „Gegenwärtiges Gesetz tritt nicht in Kraft, bevor es nicht 
einer für das Königreich und Schleswig nach dem Wahlgesetz vom 
7. Juli 1848 gewählten Versammlung zur Begutachtung, eventuell 
Beschlußfassung vorgelegt worden. Nimmt diese Versammlung das 
Gesetz unverändert an, so wird es mit der Bestätigung des Königs 
zum Grundgesetz des dänischen Reichs. Wird das Gesetz jedoch mit 
Veränderungen angenommen, so soll dasselbe wiederum dem Reichs- 
rath zur Totalannahme, eventuell Totalverwerfung vorgelegt werden.“ 
2. 
77 
—2. Nov. Berathung des Verfassungsentwurfs durch den Reichsrath. Der 
Conseilpräsident tritt sämmtlichen vorgeschlagenen Amendements ent- 
gegen. Alle werden mit 40 gegen 14 Stimmen verworfen. 
7. „ Der Conseilpräsident beantragt im Reichsrathe die Einführung 
der in Berathung liegenden neuen Verfassung für Dänemark-Schleswig 
schon auf den 1. Januar 1864. 
9. „ Der von Bliren, Hansen und Krüger beantragte Schlußartikel 
zur neuen Verfassung wird mit 47 gegen 5 Stimmen verworfen, 
die Einführung der neuen Verfassung schon auf den 1. Jan. 1864 
dagegen mit 41 gegen 2 Stimmen genehmigt. 
13. „ Die neue Verfassung für Dänemark-Schleswig wird 
in dritter Lesung mit 41 gegen 16 Stimmen (nur 4 Stimmen über 
die erforderliche Zweidrittelsmehrheit hinaus) angenommen. Beifalls- 
sturm der Tribünen. 
15. „ König Friedrich VII. I unerwartet in Glücksburg. 
Mit ihm erlischt der Mannsstamm der königlichen Linie des ol- 
denburgischen Hauses. Streitige Erbfolge mit Bezug auf die Her- 
zogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. 
Gestützt auf das Londoner Protokoll wird der Prinz Chri- 
stian von Glücksburg als Christian IX. in Kopenhagen zum König 
für die bisherige dänische Gesammtmonarchie, mit Einschluß der 
Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg ausgerufen, und 
beschwört die Verfassung. Das bisherige Ministerium Hall wird 
von dem neuen Könige beibehalten. 
16. 
4
	        
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