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Dänemark.
28. Nov. Die deutsche Bundesversammlung beschließt den dänischen Ge-
sandten für Holstein und Lauenburg nicht zuzulassen und suspendirt
vorläufig die holsteinische Stimme am Bunde. Oesterreich und
Preußen erklären sich zu Protokoll für Aufrechthaltung des Lon-
doner Protokolls unter gewissen Voraussetzungen und anerkennen
die Succession Christians IX. in Lauenburg selbst für den Fall,
daß das Londoner Protokoll hinfällig werde. (s. Dtschld.)
1. Dec. Hall zieht sein Entlassungsgesuch als Minister für Holstein
2.
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wieder zurück.
„ Deer Reichsrath genehmigt in dritter Lesung das zur Verfas-
sung vom 18. Nov. gehörige Wahlgesetz für Dänemark-Schleswig.
„ (Schleswig.) Die neue Verfassung für Dänemark-Schles-
wig vom 18. Novbr. wird im Herzogthum Schleswig amtlich pro-
mulgirt.
„ Die Regierung verlangt vom Reichsrathe die Bewilligung
eines Anlehens von 10 Mill. Thlr.
(Holstein.) Proklamation Christians IX. an die Holsteiner:
„An Unsere lieben und getreuen Unterthanen im Herzogthum Holstein.
Wir Christian IX. von Gottes Gnaden rc. thun kund hiermit: die Thron-
folgeordnung für die dänische Monarchie, festgestellt nach schweren Erschütte-
rungen durch das Gesetz vom 31. Juli 1853, sollte ein Werk des Friedens
sein. Durch aufopfernde Hingebung anderer angebahnt, ist sie von Uns ange-
nommen worden, ohne persönlichen Ehrgeiz, allein in der Hoffnung dem
Wohl des geliebten Vaterlands dadurch zu dienen. In dem eurcpäischen
Staatenrecht hat sie Anerkennung gefunden durch einen feierlichen Tractat,
an welchem sich die meisten und größten Mächte Europa's betheiligt haben,
da sie die Integrität der dänischen Monarchie als eine Nothwendigkeit für
den europäischen Frieden erkannten. Dennoch haben sich der solchergestalt zur
Wohlfahrt Unseres Landes und zur Wahrung des Weltfriedens getroffenen
Ordnung gegenüber Bestrebungen geltend gemacht, welche auf die Zersplitte-
rung der dänischen Monarchie gerichtet sind, und denen die unbegrün-
detsten Erbansprüche zum Deckmantel dienen. Zu Unserer innigen
’7),
Betrübniß müssen Wir wahrnehmen, daß dieselben auch in Unserem Herzog-
thum Holstein Raum gewinnen, die Gemüther in Aufregung setzen und Un-
gewißheit und Zweifel selbst bei denen hervorrufen, auf deren Treue und
Hingebung Wir vorzugsweise zu bauen berechtigt sind. Holsteiner! Wir erken-
nen in der Aufrechthaltung der dänischen Monarchie eine Unserer wichtigsten
Regentenpflichten. Wie Wir es daher selbstverständlich nicht dulden können,
daß dagegen gerichtete Bestrebungen durch die Haltung eines Theils des
Beamtenstandes genährt werden, so sind Wir überhaupt fest entschlossen
und gerüstet, allen aufrührerischen Bewegungen mit Macht
entgegenzutreten, und jeden zur strengsten Verantwortung zu
ziehen, der sich in dieser Richtung zu ungesetzlichen Schritten
fortreißen läßt. Wir hegen indessen die Zuversicht, daß Unsere lieben hol-
steinischen Unterthanen, durch so manche Bande mit Uns verknüpft, in der
Treue gegen Uns sich nicht wankend machen lassen, daß die Zweifelnden zur
Pflichterkenntniß, die aufgeregten Gemüther zur Besonnenheit zurückkehren,
und so Unserem landesväterlichen Herzen Maßnahmen werden erspart werden,
die demselben zu tiefem Schmerz gereichen würden. Die vieljährigen Bestre-
bungen, eine Verständigung über die Verfassungsverhältnisse der gesammten