Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

260 Rußland. 
gabe nicht entrichten, so sind sofort die Kreispräfekten zu ermächtigen, unver— 
züglich und unnachsichtlich alle im Haus und Vorwerk sich befindenden Mo- 
bilien, Vieh, Pferde und Getreidevorräthe desselben zu verkaufen. 3) Ueber 
alle Grundbesitzer, aus deren Familien sich einzelne Mitglieder, ohne anzu— 
geben wohin, entfernt haben sollten, mir sofort zu berichten, damit ich An— 
ordnung treffen könne, ihre Abgabe zu erhöhen, weil solche doppelt schuldig 
im Verhältniß zu Andern erscheinen. 4) Alle auf diese Weise zusammenge— 
seachten Summen haben die Kriegskreispräfecten an die Kreiskassen abzulie- 
ern 2c.“ 
27. Juni. Zweiter gemeinsamer Schritt der drei Mächte Frankreich, 
England und Oesterreich zu Gunsten Polens: Uebergabe der be- 
treffenden Noten an den Fürsten Gortschakoff. 
(Rothrußland). Die Insurrection will in Volhynien, Po- 
dolien und der Ukraine nicht recht Fuß fassen. Kundmachung des 
„Departements der poln. Nationalregierung für Nuthenien“: 
„Das Centralcomité hat zu Ende des vorigen Jahres alle Kräfte Con- 
greßpolens concentrirt, es legte den Unzufriedenen Schweigen auf, und be- 
siegte die Widerspenstigen. Das gleiche Ziel erreichte kurz darauf auch das 
Litthauer Comité. Nur in den Reußenländern gelang es der Nationalbehörde 
nicht, sich zum Mittelpunkte der patriotischen Bestrebung zu machen. Die 
Folgen waren leicht vorauszusehen. Während in Congreßpolen und Litthauen 
der Aufstand durch geschickte Leitung dem Feinde immer bedrohlicher wurde, 
zeigte sich die reußische Nationalbehörde - machtlos sowohl gegen den Feind 
als zur Vereinigung der vorhandenen Kräfte. Das Centralcomité, jetzt Na- 
tionalregierung, hat sich dadurch bewogen gefunden, neue Mitglieder für das 
reußische Comité zu ernennen, die ganze bisher bestandene Organisation in 
Volhynien, Podolien und der Ukraine aufzulösen, und die Bürger dieser Pro- 
vinzen zum Gehorsam gegen die neu eingesetzte Behörde aufzufordern. Stark 
durch das Vertrauen der Nationalregierung und solidarisch mit derselben ver- 
bunden, übernehmen wir die Leitung dieser Länder, und hoffen zuversichtlich, 
daß die treuen Söhne des Vaterlandes, die traurigen Folgen der Anarchie 
erkennend, unter Führung der von uns ernannten Behörden mit neuem Eifer 
an's Werk gehen werden.“ 
(Litthauen). Erlaß Murawiews gegen den niedern Adel und 
die sog. Einhufner, die vormals zum niedern Adel gehörten. Die 
Grundstücke aller Personen dieses Standes, welche an dem Aufstand 
theilnehmen oder ihn irgendwie begünstigen, sollen sofort denselben 
abgenommen und zur Benützung den Taglöhnern und kleinen Bauern 
der Gemeinden, zu welchen sie gehören, übergeben werden, wobei 
diejenigen, welche sich durch besondere Verdienste beim Niederwerfen 
des Aufstands ausgezeichnet, vorzugsweise zu berücksichtigen sind. 
Zugleich werden die Bauern aufgefordert, jene Adeligen, welche sich 
der Theilnahme am Aufstand schuldig oder verdächtig machen, so- 
fort zu verhaften und an das Militärcommando abzuliefern. 
28 
* 7 
30 
* MU 
2. Juli. (Polen). Ein Erlaß der geheimen Nationalregierung ordnet 
das Verfahren der Revolutionstribunale und creirt zugleich 3 höchste 
Gerichte oder Obertribunale in Warschau, Litthauen und Nuthe= 
nien. Jedes Obertribunal besteht aus einem Präsidenten und vier 
Richtern, die ein Collegium bilden. Außerdem gehört ein Pro-
	        
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