Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Rußland. 267 
Leben gerufenen Bauernwachen zu Verfolgung und Entdeckung Auf- 
ständischer und rerheißt denselben für jeden von ihnen aufgegriffenen 
und an den Kreismilitärchef abgelieferten Aufständischen 3 Silber- 
rubel und wenn er bewaffnet ist, 5 Silberrubel. 
19. Juli. Das österr. Cabinet lehnt die von Rußland in seinen Antworten 
27. „ 
31., 
21 
7½7 1 
an die drei Mächte vom 13. Juli versuchte Trennung Oesterreichs 
von den Westmächten sofort entschieden von der Hand (s. Oesterreich). 
(Litthauen). Ein Erlaß Murawiews befiehlt, daß „diejenigen 
Aufständischen, welche sich in den Wäldern auhhalten, verbissene und 
in Bosheit befangene Rebellen, sobald sie gefangen genommen wer- 
den, zumal wenn sie Bürger, Adelige eder Geistliche find, binnen 
24 Stunden dem Kriminalgerichte übergeben und mit dem Tode 
bestraft werden sollen, nachdem die Militärbefehlshaber der Kreise 
das Urtheil bestätigt haben."“ 
Die Bauernemancipation wird in Rußland als in ihrem ersten 
Stadium durchgeführt betrachtet. 
(Polen). Die geheime Nationalregierung erläßt der diploma- 
tischen Intervention gegenüber, deren Zielpunkte sie für ungenügend 
erklärt, eine Proklamation an die Polen und ein Manifest an die 
Völker und Regierungen Europas, in welcher alle nationalen For- 
derungen in ihrem ganzen Umfange festgehalten und namentlich 
auch Litthauen und Reußen als untrennbare Gebiete Polens be- 
zeichnet werden. Als Endziel des Aufstands wird neuerdings die 
Wiederaufbauung Polens in den Grenzen von 1772 erklärt. 
Der Kaiser besichtigt die zur Vertheidigung Finnlands getroffe- 
nen Maßregeln. 
O3., 11., 12. Aug. England, Frankreich und Oesterreich verwenden sich 
11. A 
12. 7 
zum drittenmal in übereinstimmenden Noten an die russische Re- 
gierung für Polen. 
ug. (Polen). Eine Verfügung der russischen Regierung setzt für 
alle Städte einen 12tägigen Termin für die Entrichtung der rück- 
ständigen Steuern an, nach dessen Ablauf folgende Mittel ange- 
wendet und zur Ausführung gebracht werden sollen: F. 1. Den 
Hausbesitzern eine militärische Einquartierung, ohne die mindeste 
Rücksicht in der Ausdehnung, wie sie das Haus nur zu fassen im 
Stande ist, zu geben. § 2. Häuser, Magazine, Fabriken 2c. 
zu schließen und mit dem kaiserlichen Siegel zu versehen 2c. 
(Rothrußlandy). Ein keaiserl. Ukas verkündet für die Ukraine 
wesentlich dieselbe Maßregel, wie sie unter dem 13. März für Lit- 
thauen getroffen wurde. Mit dem 13. Sept. soll jedes obligato- 
rische Verhältniß zwischen Adel und Bauern aufhören und letztere 
den Kaufpreis nicht an die Grundbesitzer, sondern an die Re- 
gierung zahlen, durch welche also der Adel allein zu seiner Entschä- 
digung gelangen kann.
	        
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