Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Rußland. 
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25. Aug. Großfürst Constantin geht von Warschau nach St. Petersburg, 
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um nicht mehr nach Polen zurückzukehren. 
i„„ Durch kaiserl. Ukas wird ein großer Theil der Reservearmee zur 
Linie herangezogen, was als eine vorbereitende Maßregel zur Mo- 
bilisirung angesehen wird. 
„ (Finnland). Ein kaiserl. Ukas gestattet der finnischen Sprache 
das gleiche Recht wie der bisher officiellen schwedischen. 
5. Sept. (Polen). In Warschau wird eine Verfügung des Statthal- 
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ters in Betreff der Einziehung der rückständigen und laufenden Ab— 
gaben bekannt gemacht. „In Erwägung, daß die bisherige Execu— 
tionsart zur Eintreibung von Steuern, selbst die Einquartierung 
größerer Militärabtheilungen, unter den jetzigen Umständen nicht 
ausreichend ist, wird der Personalarrest und das Schließen der 
Handlungen und Fabriken als Erecutionsmittel eingeführt.“, 
„ Rußland beantwortet die dritten übereinstimmenden Depeschen der 
drei Mächte dadurch, daß es die Discussion für geschlossen 
erklärt. 
Antwort an England: „ Indem wir die Bemerkungen, welche 
Lord Russel anführte, mit der Achtung empfingen, welche wir stets für die 
Meinungen der Regierung J. brit. Maj. hegen, können wir nur bedauern, 
daraus den Schluß ziehen zu müssen, daß wir das Ziel nicht erreicht haben, 
welches wir uns vorgesteckt hatten. Von dem Augenblicke an, wo diese Dis- 
cussion nur darauf hinausgehen konnte, die Verschiedenheit unserer Ansichten 
zu constatiren und zu bestätigen, würde es nur zu sehr gegen unsere versöhn- 
lichen Dispositionen gehandelt sein, diese Discussion zu verlängern, und wir 
glauben, daß wir in diesem Punkte mit den Gefühlen des ersten Staatssecre- 
tärs J. brit. Maj. nicht im Widerspruche stehen.“ 
Antwort an Frankreich: „ Wir glauben den Wünschen des Hrn. 
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Frankreichs entgegenzukommen, in- 
dem wir uns einer ferneren Discussion enthalten, welche den von uns in 
Aussicht genommenen versöhnlichen Zweck nicht erfüllen würde, wenn sie zu- 
nichts anderem führen sollte, als beide Regierungen in ihren Ansichten über 
eine Frage zu bestärken, über welche wir lebhaft bedauern, uns mit dem Tui- 
leriencabinet nicht in Uebereinstimmung zu finden. Wir werden in der De- 
pesche des Hrn. Drouyn de Lhuys nur einen Punkt besonders hervorheben, 
weil uns darauf ankommt, zum voraus jeden neuen Anlaß zu Mißverständ- 
nissen zu beseitigen. Ich spreche hier von der wiederholt und unter verschie- 
denen Formen durch Hrn. Drouyn de Lhuys vorgebrachten Anspielung auf die 
westlichen Provinzen Rußlands, als seien diese in einem gewissen Grad der inter- 
nationalen Stipulationen theilhaftig, welche 1815 die Geschicke des Herzogthums 
Warschau geregelt haben. Das kaiserl. Cabinet vermag diesen Standpunkt in 
keinem, selbst nicht dem beschränktesten, Maße zuzulassen, und Ew. Exc. wird 
ersucht, Hrn. Drouyn de Lhuys die bereits in meiner frühern Depesche ge- 
machte Erklärung zu wiederholen, daß, stets bereit, ihre Verpflichtungen gegen 
alle Mächte gewissenhaft zu erfüllen, Se. Maj. jede Anspielung auf Theile 
seines Reiches, auf welche keinerlei internationale Stipulation ihre Anwendung 
sen, kurzweg selbst aus einem freundschaftlichen Ideenaustausch ausschließen 
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Antwort an Oesterreich: „ Einen so großen Werth wir auch 
darauf gelegt hätten, uns mit dem Wiener Cabinet in einer Frage, von der
	        
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