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Zweck desselben war, dem Regime des Generals Berg, welcher die
Mission erhalten hatte, die Murawiew'sche Ausrottungspolitik im
Königreiche ins Leben zu rufen, gleich bei seinem Beginn ein Ende
zu machen.“
15. Oct. (Litthauen). Ein Erlaß Murawiew's an die Regierungen
der unter ihm stehenden Gouvernements erklärt den Aufstand in
seinem Bezirke für unterdrückt.
27. „ (Polen). In Warschau wird von der russischen Regierung das
Tragen jeder Art von Trauerkleidern verboten.
31. „ Officielle Entlassung des Großfürsten Constantin als Statthalter
von Polen. General Berg tritt vollständig an seine Stelle.
— „ (Polen). General Berg legt der Stadt Warschau, „welche
eine so große Zahl Verschwörer und Mörder tolerirt- und in ihrem
Schooße birgt,“ willkürlich eine außerordentliche Contribution auf.
1)) Dieselbe sollen von allen Eigenthümern von Häusern und andern
Grundstücken im Verhältniß von 8 péCt. der im allgemeinen Ver-
zeichniß der Einkünfte von Häusern und Gebäuden Warschaus und
der Vorstadt Praga für 1861 enthaltenen Angaben entrichtet wer-
den. 2) Diese Contribution ist bis 1. November l. J. zu ent-
richten. 3) Wer bis zum erwähnten Datum die Contribution nicht
zahlt, wird zu ihrer Entrichtung im Wege der militärischen Execution
gezwungen werden, und zwar im erhöhten Verhältniß von 12 péCt.
— „ (Polen). Massenhafte Verhaftungen in Warschau.
Anf. Nov. Ein Tagsbefehl des Gen. Berg an die russische Armee in
Polen zeigt ihr die Enthebung des Großfürsten Constantin und seine
Ernennung zum Statthalter von Polen an. "
2. Nov. (Polen). Attentat auf den Landespolizeimeister Gen. Trepow
in Warschau.
18. „ Die Petersburger Bank stellt ihre Zahlungen in Metallgeld ein.
19. „ (Polen). Neue massenhafte Verhaftungen in Warschau.
23. „ (Polen). Der russische Geh.-Rath Arcimowicz wird durch kais.
Ukas zum Mitglied und Vicepräsidenten des Staatsraths ernannt.
4. Dec. (Polen). In Warschau werden abermals massenhafte Ver-
haftungen vorgenommen.
15. „ (Polen). General Berg legt eine außerordentliche Contribution
von 12 péCt. auf die Einnahmen der katholischen Geistlichkeit.
„ (Polen). Die Regierung befiehlt sämmtlichen Gutsbesitzern
und ihren Bediensteten, die sich in Warschau aufhalten, sich binnen
7 Tagen in ihre Heimat zu begeben.
20. „ (Litthauen). General Murawiew läßt die Güter der trotz
seines Befehls bis zum 15. November nicht zurückgekehrten Guts-
besitzer mit Beschlag belegen.
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