Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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60,000 Mann ihrem Herd und ihrer Arbeit entrissen seien. Die Pforte sehe 
sich daher in die Unmöglichkeit versetzt, solche Maßregeln in Aegypten zu dul- 
den, da sie sie doch nicht in den andern Theilen des Reichs gestatte. Der 
zweite Punkt bestehe darin, daß die Compagnie beanspruche, man solle ihr 
mit den Süßwassercanälen alles sie umgebende Land überlassen. Auf diese Weise 
würden die Städte Suez, Timsah Said, sowie die ganze Gränze von Syrien 
natürlich in die Hände einer anonymen Compagnie fallen, welche, größten- 
theils aus Fremden bestehend, der Gerichtsbarkeit und Autorität ihres re- 
spectiven Landes unterworfen sein würden. Es läge also nur an der Com- 
pagnie, an wichtigen Punkten des Territoriums des osmanischen Reichs Co- 
lonien anzulegen, die fast unabhängig von diesem Reich sein würden. Die 
Einwilligung der Pforte müsse also unzertrennlich verbunden sein mit der 
vorläufigen Lösung folgender drei Fragen, nämlich der Neutralitäts- 
erklärung des Canals, der Aufhebung der Zwangsarbeit und 
dem Verzicht der Compagnie auf Besitz der die Canäle um- 
gebenden Territorien. Obogleich nun die Compagnie das Geld für die 
bisher ausgeführte Arbeit auf ihr eigenes Risico verausgabt habe, so würde 
man sich doch mit ihr zu einigen suchen wegen Rückzahlung des verausgabten 
Geldes, falls sie nicht ihre Arbeiten sollte fortsetzen wollen. In diesem Fall 
werde dann die hohe Psorte, welche stets aufrichtig wünsche zu thun, was an 
ihr liege, die Verbindungen zu erleichtern, im Einverständniß mit dem Vicekönig 
von Aegypten Maßregeln ergreifen, um die Ausführung dieser großen Unter- 
nehmung des Canalbaues möglich zu machen. 
7. März. (Montenegro). Der Sultan empfängt die montenegri- 
nische Gesandtschaft, um ihr die Gewährung ihrer Bitten anzuzeigen. 
10. „ (Donaufürstenthümer). Die Nationalversammlung beschließt 
14. 
mit 55 gegen 47 Stimmen, bezüglich der Berathung des Budgets 
auf den Antrag des Abg. Rosetti zu erklären, 1) daß sie, wenn 
auch der Antrag der Budgetcommission an und für sich sehr be- 
rechtigt ist, denselben doch so lange nicht votiren könne, bis sie auf 
den Ministerbänken ein Ministerium besitzt, welches sich den con- 
stitutionellen Principien zu fügen bereit ist, 2) daß, da gemäß der 
Convention die Kammer ausschließlich berechtigt ist, die Einhebung 
von Steuern zu beschließen, jedweder, ohne Unterschied, der von der 
Kammer nicht votirte Steuereinhebungen anordnen oder solchen An- 
ordnungen nachkommen wird, die Gesetze des Landes verletzt,“ 
worauf die Minister und ihre Anhänger den Sitzungssaal verlassen. 
Bei der Specialdebatte werden hierauf alle Amendements verworfen 
und der Absatz 1) mit 50 gegen 11, der Absatz 2) mit 48 gegen 
3 Stimmen (ein Theil der im Saale gebliebenen Abgeordneten ent- 
hält sich der Abstimmung) und endlich bei der zweiten Lesung beide 
Absätze mit 48 gegen 3 Stimmen zum Beschluß erhoben. 
(Donaufürstenthümer). Fürst Couza schließt in Folge der 
Beschlüsse vom 10. d. M. die Session der Nationalversammlung 
für 1862 und 1863. 
Botschaft des Fürsten: Es sind vier Monate, seit Ich Sie einberufen 
habe, um durch Votirung des ersten Budgets der beiden vereinigten Länder 
dem abnormen Stand unserer Finanzen ein Ende zu machen. Das Material 
zu diesen wichtigen Arbeiten wurde Ihnen rechtzeitig vorgelegt, und Ich hoffte 
mit Recht, daß vor Ende des Jahres 1862 ein geordnetes Budget der Ein- 
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