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Deutschland.
erfolgt sei. Die Ständeversammlung faßt sofort den Beschluß, den
Verfassungsausschuß zu beauftragen, Anträge anläßlich der „ver-
fassungswidrigen“ Verwaltung jener Ministerien zu stellen. Die
verfassungsmäßigen Reverse gehen daraufhin nachträglich ein.
15. Jan. (Baden) begründet durch ein anticipirtes Votum seinen durch
die Circulardepesche rom 7. d. M. gemachten Vermittlungsantrag
in der Delegirtenfrage:
„ . . . Von Betretung des durch die geschäftliche Lage angezeigten Weges (zur
Anbahnung einer Bundesreform) ist bis jetzt Umgang genommen worden,
nämlich von Vorlage eines auf Grundlage der Reichsverfassungsurkunde von
1849 ausgearbeiteten Gegenentwurfes, sowie von erneuter Verein-
barung desselben mit den zur Mitwirkung vollberechtigten Gewalten, also
der in Einzelkammern oder in einem eigens dazu bevollmächtigten Parla-
mente versammelten Abgeordneten des deutschen Volkes. Die großh. Re-
gierung, welche in dieser Vereinbarung zwischen Regierungen und
Nation den allein segenbringenden Weg zu einer Neugestaltung erblickt und
nicht ansteht, zu bekennen, daß es an den deutschen Regierungen in ihrer
Gesammtheit ist, nach Ablehnung der 1849 zu Stande gebrachten Urkunde
einen revidirten Gegenvorschlag zu machen, unterläßt es nur darum, ihrer-
seits einen solchen vorzulegen, weil sie sich nicht verhehlt, wie wenig Aussicht
auf Erfolg ihre Anforderungen zur Zeit haben würden, welche nur von dem
Maße der im nationalen Interesse nothwendigen Leistungen begränzt sind“.
In Anbetracht aber der neuesten unter den Bundesregierungen hervorgetretenen
Gegensätze wolle sie zum Beweis entgegenkommender Gesinnung eine der Ab-
stimmung vom 22. Januar d. J. vorgreifende Erklärung geben rc.
10.—17. Jan. (Nassau). Die Regierung lehnt die Berücksichtigung
einer Petitien des Gemeinderaths von Wiesbaden zu Gunsten des
franz. = preuß. Handelsrertrags ab, indem derselbe damit seine
Competenz überschritten habe und spricht dem Bürgermeister wegen
Zulassung der Petition ihr Mißfallen aus. Eine zahlreiche Bürger-
versammlung beschließt dagegen ihre Zustimmung zu dem Schritte
des Gemeinderaths und ihren Dank für das würdige Benehmen
des Bürgermeisters und protestirt gegen die Zurückweisung der
Petition.
21. Jan. (Kurhessen). Die Ständerersammlung beschließt einstimmig,
die Regierung um die formelle Beseitigung einer Reihe von, seit
dem 4. September 1850 rerfassungswidrig erlassener gesetzlicher
Bestimmungen zu ersuchen.
22. „ (Bundestag). Der am 14. Aug. v. J. von Oesterreich, Bayern,
Sachsen, Hannover, Württemberg, Kurhessen, Hessen -Darmstadt
und Nassau gestellte Antrag auf Einberufung einer Delegirten-
versammlung behufs Berathung von Gesetzesentwürfen über Civil-
proceß und Obligationenrecht wird mit 9 gegen 7 Stimmen ab-
gelehnt. Dagegen stimmen: Preußen, Baden, Kurhessen, Luxem-
burg, Holstein= Lauenburg, sächsische Häuser, die 15 u. 17. Stimme.
Braunschweig-Nassau enthält sich der Abstimmung.
Votum Preußens: „ . . . Nicht bloß durch lde formelle, dem Geiste
der Bundesverträge fremde Behandlungsweise, welche diese Angelegenheit seit
Erlaß der identischen Noten vom Februar 1862 erfahren hat, wird die