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schiffe in England. Hr. Seward erklärt wiederholt, daß sich die
Vereinigten Staaten vorbehalten, zu gelegener Zeit vollen Schaden-
ersatz für die von den englisch-conföderirten Raubschiffen angerichtete
Zerstörung von Eigenthum zu beanspruchen. Unterm 8. Dec.
schreibt er an den Gesandten in London: „Es ist nicht unsere
Absicht, England mit ungestümen Forderungen wegen einer sofor-
tigen Geldentschädigung zu bedrängen“; er will fürerst nur Ga-
rantien gegen die Ausrüstung weiterer Raubschiffe in England haben,
aber er gibt jene Forderungen keineswegs auf, sondern stellt sie
nur einstweilen zurück. Graf Russel seinerseits erklärt sofort, daß
England solche Entschädigungsforderungen nicht anerkennen könne;
worauf Hr. Seward unterm 19. Febr. 1863 entgegnet, daß die
Vereinigten Staaten die Forderung festhalten, um später darauf
zurückzukommen. .
19. Febr. Der Senat nimmt den Gesetzesentwurf an, der alle Bürger
der Union vom 20.—45. Lebensjahre zu dreijährigem Militär-
dienst verpflichtet.
9. März. Circulardepesche Sewards bezüglich der Ablehnung jeder frem-
den Intervention von Seite des Congresses und der Regierung
der Union:
„Im Auftrage des Präsidentenrübersende ich Ihnen hiermit eine Abschrift
der beifolgenden Resolutionen des Congresses der Vereinigten Staaten in
Bezug auf auswärtige Intervention bei der gegenwärtigen Rebellion. Dem
Ansuchen jener Körperschaft gemäß werden Sie instruirt, die Resolutionen zur
Kenntniß der Regierung zu bringen, bei welcher Sie accreditirt sind. Sie
werden jene Pflicht erfüllen, indem Sie dem Minister der auswärtigen An-
gelegenheiten die Resolutionen vorlesen, oder ihm, falls er es vorziehen sollte,
eine Abschrift derselben hinterlassen. Zu gleicher Zeit sind Sie zu der Er-
klärung ermächtigt, daß die Resolutionen vollständig in Einklang mit den
Grundsätzen und der Politik stehen, welche alle Schritte des Präsidenten in
Bezug auf die betreffende Frage geleitet haben und auch in Zukunft in allen
Fällen leiten werden.“
Resolutionen des Congresses in Bezug aufefremde Inter-
vention bei der gegenwärtigen Rebellion: „In Erwägung, daß
aus der dem Congresse vorgelegten diplomatischen Correspondenz hervorgeht,
daß den Vereinigten Staaten ein der Form nach freundlicher, auf die Her-
stellung des Friedens durch fremde Vermittlung abzielender Vorschlag vom
Kaiser der Franzosen gemacht und vom Präsidenten rasch abgelehnt worden ist;
„in fernerer Erwägung, daß der Gedanke an eine Vermittlung oder Inter-
vention in einer oder der andern Gestalt von auswärtigen Regierungen als
ausführbar betrachtet und die betreffenden Regierungen durch diesen Irrthum
zu Schritten veranlaßt werden mögen, welche geeignet sind, die gegenwärtig
zwischen ihnen und den Vereinigten Staaten bestehenden guten Beziehungen
zu stören;
„in Erwägung endlich, daß, um in Zukunft jeder Möglichkeit eines Miß-
verständnisses in dieser Hinsicht vorzubeugen und den Vereinigten Staaten
den Vollgenuß jener Freiheit von fremder Einmischung zu sichern, worin
eines der höchsten Rechte unabhängiger Staaten besteht, scheint es angemessen,
daß der Congreß seine Ansichten darüber ausspreche, und er beschließt dem-
gemäß wie folgt: